Redaktionsgespräche TV-L

Begonnen von TV-Ler, 18.06.2019 08:22

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Spid

Welche Aussage? Meine?

pombeer


Spid


pombeer


Spid

#259
Das bezieht sich auf den Beitrag von @Steva, den dieses **** nachträglich gelöscht hat - siehe auch die sich anschließende Diskussion.

pombeer


Chrilleger

Dann bin ich ja mal gespannt wann die Berliner Verwaltungen und Personalabteilungen das umsetzen!
Ich habe da so meine Zweifel ob die Personalabteilungen das z.B. mit der EG9 fehlerfrei umsetzen...... 8) :o 8)

Spid

Es besteht derzeit ja noch kein Anlaß, etwas umzusetzen.

Mahlzeit

Zitat von: Chrilleger am 08.08.2019 14:12
Dann bin ich ja mal gespannt wann die Berliner Verwaltungen und Personalabteilungen das umsetzen!
Ich habe da so meine Zweifel ob die Personalabteilungen das z.B. mit der EG9 fehlerfrei umsetzen...... 8) :o 8)

Erst einmal müssen die Verträge unterzeichnet werden. Ich denke das es zügig umgesetzt wird. Wenn es gut läuft im Seprember.

Bei uns läuft das nicht über die einzelnen Personalstellen, sonder zentral vom Landesamt für Bezüge.

carlos1977


Wastelandwarrior

weil hier der Grundsatz Sorgfalt vor Geschwindigkeit missachtet wurde.

Kolibri

Hallo, ich habe auch mal eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Ich habe zum 01.01.2019 eine Höhergruppierung von E8 Stufe 4 in E9 Stufe 3 (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen
5 und 6) bekommen.
Nun natürlich meine Frage, wie werde ich ich in die E9a übergeleitet? So wie ich die Tabellen (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html) verstehe, trifft auf mich die erste Tabelle (Angestelltenbereich)zu.
E 9 Stufe 3, 1. Jahr   3.172,55   ->   E 9a Stufe 4, 1. Jahr   3.272,55

Demnach müsste ich nu in E9a Stufe 4 übergeleitet werden. Richtig?

Spid

Nein, Du wirst überhaupt nicht übergeleitet, weil Du am 31.12.2018 nicht in der E9 warst. Du wirst am 01.01.19 in E9a Stufe 3 höhergruppiert worden sein.

Kolibri

Zitat von: Spid am 05.09.2019 09:25
Nein, Du wirst überhaupt nicht übergeleitet, weil Du am 31.12.2018 nicht in der E9 warst. Du wirst am 01.01.19 in E9a Stufe 3 höhergruppiert worden sein.

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe gerade nochmal nachgeschaut. In meinem Änderungsvertrag steht, dass ich rückwirkend zum 01.02.2019 in E9 eingruppiert werde. (zu dem Zeitpunkt gab es ja die E9a noch gar nicht). Seit dem bekomme ich ja auch das Gehalt von E9 Stufe3.

Auf meiner Abrechnung von August habe ich ein Brutto von 3272,55€ (entspricht E9a Stf 3 + 95,24 Garantiebetrag). Also komme ich ja sogar auf das Brutto von E9a Stf 4.
Allerdings muss ich ja nun 7 Jahre (3 Jahre in Stf3 + 4 Jahre Stf4) warten, bis ich dann mehr als 3272,55€ bekomme. Oder bekomme ich den Garantiebetrag dann auch nach dem Stufenanstieg zu E9a Stf 4 weiterhin??

Spid

Zutreffend ist, daß es die E9a zum Zeitpunkt der Höhergruppierung nicht gab, jedoch nach dem Tarifabschluß gegeben haben wird. Mithin wird die Höhergruppierung durch die Änderung des Tarifvertrages in E9a/3 erfolgt sein. Da der Höhergruppierungsgewinn geringer als der auf eine stufengleiche Höhergruppierung gedeckelte Garantiebetrag ist, wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns der Garantiebetrag gezahlt, also E8/4 plus Garantiebetrag, und zwar für die Dauer der Stufenlaufzeit in E9a/3. Zutreffend ist auch, daß Du erst in 7 Jahren (Tariferhöhungen einmal ausgenommen) mehr Entgelt bekommen wirst. Bei der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten wären es allerdings 9 Jahre gewesen.