Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mit der Bitte um Eure Meinung
WasDennNun:
Kann es sein, dass du obige Ausführungen nicht gelesen oder nicht verstanden hast?
Wenn die Kollegen ein Änderung der Zeitanteile ihrer Tätigkeiten bekommen haben, dann ist es alles in Butter und tarifliche korrekt und nicht zu beanstanden.
Spid:
Höhergruppierungen nach dem 28.02.2017 erfolgen stufengleich.
WasDennNun:
Und wenn sich deine Zeitanteile/Tätigkeiten nicht ändern, dann bist du korrekt eingruppiert.
Und wenn du den Antrag zur 9a nicht gestellt hättest, dann würdest du weiterhin ohne Änderungen in deinen auszuübenden Tätigkeiten in der E8 verbleiben.
Sprich du hättest auf den Antrag verzichten müssen und hoffen das du eine Änderungen bekommst.
Swiphop:
Etwas Abseits des Themas:
Der TE schrieb, dass die Kollegen ohne Antrag in die EG 7 übergeleitet wurden. War ein Antrag nicht Grundvoraussetzung für eine Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung?
Spid:
Ja. Sofern es sich auch bei individueller Betrachtung des einzelnen AN um eine Besserstellung handelte, ist diese arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden.
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