Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mit der Bitte um Eure Meinung
Spid:
Der Verbleib in der übergeleiteten Entgeltgruppe, wenn ein Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt wurde, gilt nur für die Zeit einer unverändert auszuübenden Tätigkeit. Jede Tätigkeitsänderung führt mithin zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe, die sich nach EGO ergibt, mithin also auch die Veränderung von Zeitanteilen von Arbeitsvorgängen.
Max:
Lieber TE,
Ich kann deinen Frust der verlorenen Stufen wirklich nachvollziehen, aber was erwartest du?
Tariflich korrekt aber aus deiner Perspektive ist das einfach doof gelaufen!
Auch wenn das Tarifrecht schwarz auf weiß geschrieben steht und hier wohl korrekt angewendet wurde, ist es in der Realität oft sehr biegsam. Versuche eine Vorgewährung der Stufen zu bekommen. Arbeitgeber sind keine Unmenschen und wollen, dass es für die MA (gefühlt) gerecht zugeht.
Spid:
AG im öD sind juristische Personen, die mithin keine Gefühlchen haben. Eine Vorweggewährung von Stufen gibt es nur im TVÖD-K.
BeamterBR:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.06.2019 18:12 ---
Und wenn dem so ist, dann gehe zu deinem AG und teile ihm mit, dass du gerne auch an so einer aussertariflichen Aktion teilnehmen möchtest und eine höhere Stufe haben willst.
Insbesondere weil du dich durch diese aussertarifliche Maßnahme veräppelst fühlst .
Und was sagt der Personalrat dazu, dass der AG übertariflich bezahlt?
--- End quote ---
--- Zitat von: Spid am 24.06.2019 06:41 ---AG im öD sind juristische Personen, die mithin keine Gefühlchen haben. Eine Vorweggewährung von Stufen gibt es nur im TVÖD-K.
--- End quote ---
An dieser Stelle möchte ich hinzufügen, dass in einigen Bundesländern den Kommunen durch Verordnung oder Gesetz die übertarifliche Bezahlung untersagt ist. Bevor man sich mit dem AG über eine übertarifliche Bezahlung unterhält sollte man also vielleicht schauen, ob dies von den Gesetzen zugelassen wird. Man kann natürlich immer auf die Unwissenheit der Beteiligten hoffen.
Kommune671:
Hallo liebe Forengemeinde,
kurzes Update zum Sachverhalt:
Die Kollegen die jetzt zum 01.07.2019 aus EG 7 in die EG 9a kommen (gut so!), erhalten eine Stufengleiche Überführung aus 7/4 in EG 9a/4 (nicht gut!)Nach 5 und 6 Jahren Amtszugehörigkeit.
Ich verbleibe in EG 9a/3 "nach 25 Jahren"...bissel deprimiert bin ich schon.
Ist es eine außertarifliche Einigung in diesem Fall, § 17/ 4a S.2 TVÖD scheint ja nicht angewendet worden zu sein...
Kann ich was machen? Oder mich wieder nur daran erfreuen dass jetzt alle gleich bewertet sind??? :-\
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