Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
Organisator:
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.06.2019 15:49 ---...kein normaler Vorgesetzter oder Personaler würde sowas schriftlich fixieren... ;)
--- End quote ---
Fehlt mir vielleicht etwas das Erfahrungswissen, aber was spräche dagegen? Der Dienstherr ist ja (im Rahmen der Vorschriften) frei, was Beförderungen angeht. Und wenn der Beamte in eine A-15 Planstelle eingewiesen wird, könnte er ja auch nach Ablauf der Wartefrist befördert werden.
was_guckst_du:
...eben "könnte" und nicht "wird"...
...in der Zwischenzeit kann vieles passieren...Haushaltssicherung mit Beförderungsverbot....Dienstaufsichtsbeschwerde....Disziplinarverfahren...etc....
Organisator:
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.06.2019 16:05 ---...eben "könnte" und nicht "wird"...
...in der Zwischenzeit kann vieles passieren...Haushaltssicherung mit Beförderungsverbot....Dienstaufsichtsbeschwerde....Disziplinarverfahren...etc....
--- End quote ---
Jau, so wie ich oben geschrieben habe. Es geht aber nicht um eine Zusicherung, dass in jedem Fall die Beförderung stattfinden wird. Dies wäre aus den genannten Gründen auch nicht erfüllbar.
Vielmehr geht es darum, dass der Dienstherr Stellung bezieht. Da grundsätzlich kein Anspruch auf eine Beförderung besteht, würde er sich soweit festlegen und ein Zeichen setzen.
Dabei dürfte auch jedem klar sein, dass dieses Versprechen auch nur erfüllt werden kann, wenn die übrigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Klar, dass bei einer Haushaltssperre oder Weltuntergang das eben nicht funktioniert.
Wenn der Dienstherr einen Beamten mit Ablauf der Wartefrist befördern möchte, dann sollte er das auch vorab verkünden dürfen, gerade wenn der Beamte schon in eine entsprechende Planstelle eingewiesen wurde.
Hansolo:
Die Diskussion zeigt mir, dass ich ein doppeltes Problem hätte.
A. Ich lasse mich hier verbeamten und riskiere, nicht rechtzeitig oder gar nicht mehr befördert zu werden. Potentieller Gründe wie Haushalt und so weiter wurden genannt.
B. Ich verbaue mir damit im Prinzip doch sogar einen guten Wechsel. Bei einer Verbeamtung beispielsweise auf A 13/14 übernimmt man mich sicherlich in der Regel nur so. Wäre ich nicht verbeamtet worden, würde man mir auf einer A 16 Stelle gegebenenfalls einen AT-Vertrag anbieten.
Ich habe meines Erachtens nur einen Schuss. Da ich nicht bereits in sehr jungen Jahren verbeamtet worden bin und nun leider auf einer mickrigen EG 15-Stelle sitze, bleibt mir nur der Weg nach oben oder das Wahlamt.
Möglichkeit 1: ich schaffe es in ein Amt der B Besoldung, da dürfte man ja direkt rein ernannt werden.
Möglichkeit 2: ich werde irgendwo Bürgermeister, Beigeordneter oder ähnlich. Da spielt das bisherige Berufsleben keine Rolle.
Eukalyptus:
Dein letztes Posting zeigt einmal mehr einene deutlichen Willen beruflich ganz nach oben zu kommen. Da gibt es offenbar keine Kompromisse - also bestehe auf der Verbeamtung in A15 und wechsle, falls dies nicht möglich ist.
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