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[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt

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WasDennNun:
Zu A
Das ist einer der Gründe nicht Beamter zu werden, man ist unfreier bei der Arbeitsplatzwahl und bei "Lohn"verhandlungen

zu B
siehe oben, denn wenn man sich als A14er auf eine A16er Stelle bewirbt, dann geht bestimmt ein A15er vor....

edeserver:
Ich werde leider aus der Diskussion nicht ganz schlau. Anfangs ging es noch um die Möglichkeit nach A15 direkt ernannt zu werden und zum Ende hin geht es um AT-Verträge und B-Besoldung?
Wer Karriere, also Dinge anfangen und nicht zu Ende bringen, im öD machen will, sollte sich eher nach Beigeordneten oder anderen Wahlämtern oder Parteizugehörigkeiten orientieren.

Ich mag da ein sehr einfaches Verständnis haben, aber es gibt für mich nur die zwei Möglichkeit etwas zu bekommen. Entweder biete ich mich an (Bewerben) oder ich versuche mein Gegenüber unter Druck zu setzen. Ich habe den Eindruck, dass der TE hier Methode 2 wählt und das sehe ich im Widerspruch zum Arbeiten für das Gemeinwohl. Wenn die Qualifikation hervorragend ist, die Gehaltsvorstellung sich daran auch orientieren, es aber nichts Vergleichbares im öD dafür gibt, kann der TE sich aufopfern und für eine mickrige E15 arbeiten oder den öD verlassen. Ein Wahlamt ist von dieser Betrachtung davon ja gänzlich unberührt.

Wenn man sich Lebensläufe von B-Besoldeten anschaut, wird es schon schwer keine Nichtjuristen zu finden. Noch schwerer wird es Quereinsteiger zu finden (außer 3 Jahre Staatssekretär sein und dann wieder Berater werden). Ich denke der TE sollte klar aufzeigen, was er denn genau will. Geht es um Geld, geht es um Aufgaben, geht es um Sicherheit, geht es um Gestaltungsfreiheit etc.?

Hansolo:
Aktuelle Stellenausschreibung, die genau beschreibt, was ich meinte. Der Beamte muss sich doch verarscht vorkommen. Wer jetzt Beamter ist und vollen Herzens sagt, jawohl, so ist das richtig, was glaubt der Kerl, das ist doch Gemeinwohl ... kann ich kaum glauben.

Mir geht es in erster Linie um Gestaltungsmöglichkeiten. Ich arbeite gerne strukturell. Aber es muss ein nachvollziehbares Verhältnis von Leistung und Tätigkeit geben. Vielleicht verstehe ich das ja falsch und das Leistungsprinzip gilt für Beamte nicht gleichartig, sondern ist sogar in deren eigenem Verständnis viel loser. Das scheint dann die Public Service Motivation zu sein. Denn an der Stellenbewertung kann es ja nicht liegen.

Ab­tei­lungs­lei­te­rin/Ab­tei­lungs­lei­ter für die Ab­tei­lung 4 "Ser­vice"
Arbeitgeber: Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Besoldung/Entgelt:
Der Dienstposten einer Abteilungsleiterin /eines Abteilungsleiters ist am LBGR nach BesGr. A 16 BbgBesO bewertet. Beamte, die nach einer niedrigeren Besoldungs-gruppe besoldet werden, verbleiben in ihrer Besoldungsgruppe. Ihnen wird der höherwertigere Dienstposten zur Erprobung gemäß § 11 LVO übertragen. Bei Bewährung wird die Führungsposition auf Dauer übertragen. Ein Anspruch auf Beförderung entsteht dadurch nicht.
Tarifbeschäftigte erhalten ein entsprechendes außertarifliches Entgelt.

was_guckst_du:
...das ist nichts anderes als geltendes Recht...verstehe deine Aufregung nicht...

Spid:
Die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums bergen nunmal Vor- wie Nachteile in sich. Für wen die Nachteile überwiegen, der wählt ein Angestelltenverhältnis, für wen die Vorteile überwiegen, versucht die Verbeamtung.

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