Autor Thema: [BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt  (Read 33049 times)

Hansolo

  • Gast
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #15 am: 21.06.2019 12:31 »
Ich sehe es so:

Natürlich ist mir bewusst, dass das Beamtentum seine tradierten Grundsätze hat, dass es um Status und Ämter geht. Die Bezahlung etwa ist nur ein Nebenprodukt und nicht im direkten Zusammenhang zur Tätigkeit (mal ausgenommen abstrakte Prinzipien wie das Abstandsgebot, die zu konkreten Abständen führen müssen).

Ich führe eine Tätigkeit wie jeder andere aus. Die Tätigkeit wird sich durch eine Verbeamtung kein Jota ändern. Ich habe immer noch 400 Vollzeitstellenäquivalente Personalverantwortung und 50 Mio. Euro/Jahr Budgetverantwortung.

Dass ich sage, dass A15 nichts Besonderes sei, ist keine Diskriminierung anderer Besoldungsgruppen und der damit verbundenen Ämter. Es ist eher so, dass ich nicht einsehe, jetzt nochmals eine Laufbahn zu durchlaufen, deren Tätigkeitsspektrum ich eh schon ausübe.

Die Privatwirtschaft ist für mich bewusst nie eine Option gewesen. Ich lege Wert auf Gemeinwohlorientierung. Für mich ergibt sich daraus nur nicht, dass ich in A13 verbeamtet werden sollte. Lieber wechsle ich dann den Arbeitgeber. Denn irgendeine Stadt wird schon in Not sein.

BBeamter67

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #16 am: 21.06.2019 14:07 »
berechnen wir einmal den "Preisunterschied" von A15 sofort (sehr unrealistisch) zu A13 (1 Jahr) - A14 (1 Jahr) - A15 zu A13 (2 Jahre) - A14 (2 Jahre) - A15 als Summe von 5-Jahres-Zeiträumen


I. A15 sofort

  brutto                netto
  69768*5               49419*5
=348840               =247095


II. A13 (2 Jahre) - A14 (2 Jahre) - A15

  60174*2               44076*2
 +63682*2              +46030*2
 +69768*1              +49419*1
=317480               =229631

Diff:
  31360                 17464

III. A13 (1 Jahr) - A14 (1 Jahr) - A15

  60174*1               44076*1
 +63682*1              +46030*1
 +69768*3              +49419*3
=333160               =238363

Diff:
  15680                  8732


An gerade einmal 17,5k€ bzw 8,7k€ würde ich eine Verbeamtung sicher nicht scheitern lassen und in den Verhandlungen eher auf zugesicherte schnelle Beförderungszeiten setzen als auf eine unrealistische Sofortverbeamtung nach A15. Zumal die PKV gegenüber deiner vermutlich GKV jetzt nochmals einiges einsparen lässt.

Berechnungsbasis:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2019&g=A_13&s=7&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=1&zulage=&zulageid=&stj=2019&zv=VBL
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2019&g=A_14&s=7&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=1&zulage=&zulageid=&stj=2019&zv=VBL
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2019&g=A_15&s=7&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=1&zulage=&zulageid=&stj=2019&zv=VBL

Hansolo

  • Gast
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #17 am: 21.06.2019 19:00 »
Okay, das hört sich schon gut an. Aber welche Rechtskraft können denn Zusicherungen entfalten, dass man schnell befördert wird - es gibt doch kein Recht auf Beförderung ...

Eukalyptus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 256
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #18 am: 21.06.2019 22:10 »
Eine schriftliche Zusicherung könnte Rechtskraft haben - oder auch nicht. Ich kann keine Aussage treffen, da ich keine diesbezüglichen Rechtskenntnisse habe.

Aber.

Es ist doch wohl eine Frage des vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Angestelltem: Es gibt eine Abmachung innerhalb eines Zeitraumes x zu befördern, und beide Seiten werden sich daran halten. Wenn nicht, ist das Vertrauensverhältnis gestört, und  jeder kann und wird daraus Schlussfolgerungen ziehen.

Für mich würde das genügen.

BBeamter67

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #19 am: 21.06.2019 22:20 »
Okay, das hört sich schon gut an. Aber welche Rechtskraft können denn Zusicherungen entfalten, dass man schnell befördert wird - es gibt doch kein Recht auf Beförderung ...

Eine rechtsverbindliche Zusicherung für eine Beförderung zum Tag x wird keiner geben. M.E. schliesst derartiges auch das Beamtenrecht aus.
Mir würde daher eine feste mündliche Zusage eines in ausreichend hoher Position stehenden Zuständigen reichen. Denn wenn E15 für dich auf Dauer ohnehin nicht in Frage kommt und du sowieso eine Kündigung in Erwägung ziehst, dann beantragst du eben 1 Jahr später deine Entlassung, falls die Zusage nicht eingehalten wurde.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,595
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #20 am: 24.06.2019 08:54 »
Mir würde daher eine feste mündliche Zusage eines in ausreichend hoher Position stehenden Zuständigen reichen.

Quatsch. Und dann ist diese Person weg und futsch sind alle Versprechen.

Ich halte schriftliche Zusagen durchaus für möglich, es geht hier nicht um die Einstellung einer neuen Person. "Schnellstmöglich" wäre doch da eine klare Aussage, ohne dass ein festes Datum (welches ggf. durch externe Umstände wie eine Haushaltssperre nicht gehalten werden kann) genannt werden muss.

Wie schon geschrieben wäre die Ernennung nach A 14 mit Zusage der unverzüglichen Beförderung nach A 15 möglich.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,550
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #21 am: 24.06.2019 09:17 »

Wie schon geschrieben wäre die Ernennung nach A 14 mit Zusage der unverzüglichen Beförderung nach A 15 möglich.

...möglich wäre dies natürlich...

...allerdingswäre das nichts anderes als eine bloße Absichtserklärung, deren Erfüllung weiterhin in den Sternen steht...

...an einer Beförderung sind weitere Protagonisten beteiligt, die auch einverstanden sein müssen...es soll z.B. Personalräte geben, die einer Einzelfallbeförderung aus Gleichbehandlungsgrundsätzen nicht positiv gegenüberstehen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BBeamter67

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #22 am: 24.06.2019 14:30 »
Mir würde daher eine feste mündliche Zusage eines in ausreichend hoher Position stehenden Zuständigen reichen.

Quatsch. Und dann ist diese Person weg und futsch sind alle Versprechen.

Ich halte schriftliche Zusagen durchaus für möglich, es geht hier nicht um die Einstellung einer neuen Person.

Auf welcher rechtlichen Basis soll denn eine Zusage auf eine Beförderung für beispielsweise 1 Jahr in der Zukunft erfolgen?

- ach? du findest keine! - siehst du: deswegen ist eine schriftliche Zusage für ein Luftschloss genau so viel oder wenig wert wie eine mündliche Zusage. Im Gegenteil würde eine schriftliche Zusage entgegen der Rechtslage den Verantwortlichen in nicht sonderlich gutes Licht rücken.

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #23 am: 24.06.2019 15:30 »
Die schriftliche Zusage muss ja nicht gegen die Rechtslage verstoßen, sondern könnte genauso (un)verbindlich formuliert sein, wie eine mündliche Aussage.
Damit gibt es zwar immer noch keine Sicherheit auf Beförderung innerhalb des anvisierten Zeitraums, jedoch erzeugt so ein Schriftstück mehr Druck auf die Verantwortlichen als die Ausage "Herr X hat mir aber zugesagt, dass..."

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,550
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #24 am: 24.06.2019 15:49 »
...kein normaler Vorgesetzter oder Personaler würde sowas schriftlich fixieren... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,595
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #25 am: 24.06.2019 15:55 »
...kein normaler Vorgesetzter oder Personaler würde sowas schriftlich fixieren... ;)

Fehlt mir vielleicht etwas das Erfahrungswissen, aber was spräche dagegen? Der Dienstherr ist ja (im Rahmen der Vorschriften) frei, was Beförderungen angeht. Und wenn der Beamte in eine A-15 Planstelle eingewiesen wird, könnte er ja auch nach Ablauf der Wartefrist befördert werden.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,550
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #26 am: 24.06.2019 16:05 »
...eben "könnte" und nicht "wird"...

...in der Zwischenzeit kann vieles passieren...Haushaltssicherung mit Beförderungsverbot....Dienstaufsichtsbeschwerde....Disziplinarverfahren...etc....
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,595
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #27 am: 24.06.2019 16:44 »
...eben "könnte" und nicht "wird"...

...in der Zwischenzeit kann vieles passieren...Haushaltssicherung mit Beförderungsverbot....Dienstaufsichtsbeschwerde....Disziplinarverfahren...etc....

Jau, so wie ich oben geschrieben habe. Es geht aber nicht um eine Zusicherung, dass in jedem Fall die Beförderung stattfinden wird. Dies wäre aus den genannten Gründen auch nicht erfüllbar.

Vielmehr geht es darum, dass der Dienstherr Stellung bezieht. Da grundsätzlich kein Anspruch auf eine Beförderung besteht, würde er sich soweit festlegen und ein Zeichen setzen.

Dabei dürfte auch jedem klar sein, dass dieses Versprechen auch nur erfüllt werden kann, wenn die übrigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Klar, dass bei einer Haushaltssperre oder Weltuntergang das eben nicht funktioniert.

Wenn der Dienstherr einen Beamten mit Ablauf der Wartefrist befördern möchte, dann sollte er das auch vorab verkünden dürfen, gerade wenn der Beamte schon in eine entsprechende Planstelle eingewiesen wurde.

Hansolo

  • Gast
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #28 am: 24.06.2019 19:29 »
 Die Diskussion zeigt mir, dass ich ein doppeltes Problem hätte.

A.  Ich lasse mich hier verbeamten und riskiere, nicht rechtzeitig oder gar nicht mehr befördert zu werden.  Potentieller Gründe wie Haushalt und so weiter wurden genannt.

B. Ich verbaue mir damit im Prinzip doch sogar einen guten Wechsel. Bei einer Verbeamtung beispielsweise auf A 13/14 übernimmt man mich sicherlich in der Regel nur so.  Wäre ich nicht verbeamtet worden, würde man mir auf einer A 16 Stelle gegebenenfalls einen AT-Vertrag anbieten.

Ich habe meines Erachtens nur einen Schuss. Da ich nicht bereits in sehr jungen Jahren verbeamtet worden bin und nun leider auf einer mickrigen  EG 15-Stelle sitze, bleibt mir nur der Weg nach oben oder das Wahlamt.

 Möglichkeit 1: ich schaffe es in ein Amt der B Besoldung, da dürfte man ja direkt rein ernannt werden.
 Möglichkeit 2: ich werde irgendwo Bürgermeister, Beigeordneter oder ähnlich.  Da spielt das bisherige Berufsleben keine Rolle.

Eukalyptus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 256
Antw:[BW] Verbeamtung im zweiten Beförderungsamt
« Antwort #29 am: 24.06.2019 20:37 »
Dein letztes Posting zeigt einmal mehr einene deutlichen Willen beruflich ganz nach oben zu kommen. Da gibt es offenbar keine Kompromisse - also bestehe auf der Verbeamtung in A15 und wechsle, falls dies nicht möglich ist.