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Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?

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Spid:
Jedem halbwegs verständigen Menschen sollte klar sein, daß sich aus den Ausführungen keinerlei Rückschlüsse auf die Fehlerquote ziehen lassen.

was_guckst_du:
...das muss aber nicht unbedingt eine JobCenter spezifische Quote sein...kann durchaus sein, dass auch in anderen Bereichen der Verwaltung, wo "besser ausgebildete" Spezialisten die VA´s erlassen, die Quote nur deswegen besser ist, weil hier ein Teil derjenigen, die vor Gericht wahrscheinlich obsiegen würden, aufgrund des Kostenrisikos erst gar nicht klagen...

...das Klientel im Jobcenter ist klagewilliger, weil das Sozialgerichtsverfahren kostenlos ist...

Coco4K:

--- Zitat von: Unknown am 26.06.2019 12:41 ---Wenn ich mir die Statistik so anschaue:

--- Zitat ---Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.
--- End quote ---
Quelle: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2
In dieser Statistik sind noch nicht mal die Klagen und Widersprüche der Optionskommunen enthalten.

Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?

Wenn die Mitarbeiter

--- Zitat von: Sjuda am 26.06.2019 08:57 ---[...] überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium

--- End quote ---
absolviert haben, warum wird in vier von zehn Fällen für den Leistungsempfänger entschieden? Da muss doch die Behörde im Umkehrschluss vier falsche Bescheide versendet haben. Aus meiner Sicht ist so eine hohe Fehlerquote ein absolut Armutszeugnis.


--- Zitat von: Coco4K am 26.06.2019 10:02 ---Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)

--- End quote ---
Vielleicht reicht das ja als Beweis meiner trolligen Behauptungen.

--- End quote ---

:D :D :D
Kommst hier mit "O-Ton Arbeitsmarkt...die alternative Berichterstattung an" und wirfst irgendwelche suspekten Statistiken um Dich... Weiterhin belegen vier aus zehn erfolgreichen Klagen nicht den Bildungsstand der Jobcenter-Mitarbeitenden. Bist Du ein Troll oder hast Du tatsächlich mal Erfahrungen in einem Jobcenter gesammelt? Wenn "hinter dem Schreibtisch", dann ahnt mir böses, würde im Umkehrschluss aber für Deine Behauptung sprechen, dass dort "keine Ahnung [...]" vorhanden ist :D

Edit: Bin aus dem Thema jetzt raus!

Sjuda:

--- Zitat von: Unknown am 26.06.2019 12:41 ---Wenn ich mir die Statistik so anschaue:

--- Zitat ---Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.
--- End quote ---
Quelle: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-2
In dieser Statistik sind noch nicht mal die Klagen und Widersprüche der Optionskommunen enthalten.

Ich finde es sehr viel, dass 4 von 10 Klagen (teilweise) erfolgreich sind. Keine zivile Firma könnte es sich leisten soviele Klagen zu verlieren. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum ist das so?

Wenn die Mitarbeiter

--- Zitat von: Sjuda am 26.06.2019 08:57 ---[...] überwiegend eine rechtliche Ausbildung oder ein Studium

--- End quote ---
absolviert haben, warum wird in vier von zehn Fällen für den Leistungsempfänger entschieden? Da muss doch die Behörde im Umkehrschluss vier falsche Bescheide versendet haben. Aus meiner Sicht ist so eine hohe Fehlerquote ein absolut Armutszeugnis.


--- Zitat von: Coco4K am 26.06.2019 10:02 ---Erstens wiederholst Du deine stumpfsinnigen Aussagen, zweitens hast Du deine trolligen Behauptungen noch immer nicht objektiv belegt. Wenn Dir das nicht möglich sein sollte, dann verschwinde doch einfach aus diesem Thread und lass' Dich bei Tacheles aus... ;)

--- End quote ---
Vielleicht reicht das ja als Beweis meiner trolligen Behauptungen.

--- End quote ---


Nein, es zeigt lediglich, dass du dich nicht auskennst.

Wenn man die Statistiken zum Erfolg von Rechtsbehelfen heranzieht, dann muss man genauer differenzieren.
Gibt es Häufungen bei den Sachgebieten (also Klage- oder WS-Gegenstand, z.B. KdU, Anrechnung von Einkommen etc.)? KdU beispielsweise ist ein sehr komplexes Themengebiet, bei dem die Bearbeiter im JC es oft gar nicht richtig machen können. Was sind eigentlich die Stattgabegründe? Fehlerhafte Rechtsanwendung ist den Bearbeitern zuzurechnen, ein neuer Sachvortrag und/oder nachgereichte Unterlagen hingegen nicht.

Infa:
Mit den Fragen bist du schon ganz gut aufgestellt. Ich würde mir noch die Struktur der Behörde ganz genau angucken und lernen wie diese aufgeteilt ist. Wichtig sind mMn die Standorte und die jeweiligen Teams.


Was Widersprüche und Klagen angeht kann ich nur sagen, dass die Richter vor den Sozialgerichten auch mehr in die Richtung des Hilfebedürftigen entscheiden. Unsere Klagequote liegt im Schnitt bei über 70% volle Zurückweisung.


Grüße aus der Rechtsstelle SGB II

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