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Fragen im Vorstellungsgespräch Jobcenter?

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Sjuda:

--- Zitat von: Unknown am 26.06.2019 14:15 ---Ich kann nur über die SB berichten mit denen ich zu tun hatte. Über die Jahre waren es sehr viele. Es gab natürlich Unterschiede, die wenigstens hatten Ahnung von Verwaltungs- und Sozialrecht und kannten noch nicht mal die wesentlichen Merkmale eines VAs.

--- End quote ---

Ich kenne keinen MA, der irgendeinem Dahergelaufenen, der meint, alles besser zu wissen, wie ein kleines Schulkind beim Gedichtaufsagen die Merkmale eines VA runterbeten würde.

Was genau qualifiziert dich eigentlich fachlich als Beistand? Hast du einen Abschluss (Ausbildung/Studium) auf dem Gebiet Verwaltung oder Recht?

Unknown:

--- Zitat von: Sjuda am 26.06.2019 14:35 ---Ich kenne keinen MA, der irgendeinem Dahergelaufenen, der meint, alles besser zu wissen, wie ein kleines Schulkind beim Gedichtaufsagen die Merkmale eines VA runterbeten würde.

--- End quote ---
Tja bis zu 40% wissen es wohl besser...


--- Zitat von: Sjuda am 26.06.2019 14:35 ---Was genau qualifiziert dich eigentlich fachlich als Beistand? Hast du einen Abschluss (Ausbildung/Studium) auf dem Gebiet Verwaltung oder Recht?

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--- Zitat ---§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

--- End quote ---

Das qualifiziert einem zu einem Beistand. Dabei spielt die Ausbildung eines Beistands überhaupt keine Rolle. Der Absatz fünf wird selbstverständlich eingehalten, so dass keine Rechtsdienstleistungen erbracht werden.

was_guckst_du:
...also "Händchenhalten" bis "Aufplustern" :D

Sjuda:

--- Zitat von: Unknown am 26.06.2019 14:44 ---

--- Zitat von: Sjuda am 26.06.2019 14:35 ---Was genau qualifiziert dich eigentlich fachlich als Beistand? Hast du einen Abschluss (Ausbildung/Studium) auf dem Gebiet Verwaltung oder Recht?

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--- Zitat ---§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

--- End quote ---

Das qualifiziert einem zu einem Beistand. Dabei spielt die Ausbildung eines Beistands überhaupt keine Rolle. Der Absatz fünf wird selbstverständlich eingehalten, so dass keine Rechtsdienstleistungen erbracht werden.

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Ich wollte nicht die Rechtsgrundlage ergoogelt haben, die Regelungen zum Beistand enthält (übrigens auch die Voraussetzungen zur Zurückweisung). Ich habe ganz konkret nach deiner fachlichen Qualifikation gefragt.
Wenn du Leuten beistehst oder es in der Vergangenheit getan hast, solltest du dich auskennen.
Ein Indiz für Breite und Tiefe der Kenntnisse ist i.d.R. ein entsprechender Berufsabschluss.

Laemat:
er ist wahrscheinlich nur unangenehm und laut :)

Manchmal reicht das aber um seinen Klienten zu unterstützen....

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