Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeitdokumentation in Teilzeit
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2019 11:02 ---
--- Zitat von: Spid am 26.06.2019 10:57 --- Wenn der AG die Soll-Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt, ist das grundsätzlich nicht zu beanstanden
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Heißt, der AN kann nur einen Wunsch äußern, der AG kann aber weiterhin bestimmen, wie die Zeit verteilt ist?
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Grundsätzlich ja. Wer sein TZ-Begehren auf §8 TzBfG hat zwar Anspruch darauf, daß mit ihm im Rahmen der Verkürzung der Arbeitszeit einvernehmlich eine bestimmte Lage der Arbeitszeit vereinbart wird, sofern betriebliche Gründe einer bestimmten Verteilung nicht entgegenstehen. Die Arbeitsvertragsparteien haben bei ihrer Vereinbarung der Änderung der Arbeitsbedingungen zur Verkürzung der Arbeistzeit jedoch eine solche Vereinbarung nicht getroffen. Gem. Preis im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht ist der Anspruch zur Festlegung der Lage der Arbeistzeit lediglich ein Annex zum Verringerungsanspruch, er kann also nur mit diesem geltend gemacht werden und dürfte nunmehr verwirkt sein. Mithin gelten also die üblichen Rahmenbedingungen für die ermessensfehlerfreie Ausübung des Direktionsrechts des AG im Hinblick auf die Lage der Arbeistzeit.
Spid:
--- Zitat von: Jessip am 26.06.2019 11:08 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2019 10:54 ---
Tariflich geht beides!
Ich weiß nicht ob man darauf Anspruch hat, sich Variante a) oder b) auszusuchen. Vielleicht kann da jemand was zu sagen.
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Der Abteilung ist es total egal, ob ich einen Arbeitsplatz habe. Die sind ja nicht vor Ort. Die Schulen werden hier generell etwas stiefmütterlich behandelt.
Aber grundsätzlich haben sie ja zugestimmt, dass ich von Montag bis Mittwoch arbeite. Sonst würde hier ja nicht die andere Kollegin sitzen.
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Dann kann Dir das doch auch egal sein. Auftauchen, feststellen, daß Du nicht arbeiten kannst, dem AG dies schriftlich mitteilen und auffordern, Dich vertragsgemäß zu beschäftigen.
Jessip:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2019 11:05 ---
Den Satz verstehe ich nicht.
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Der war auf Kats Aussage zu Freitag früher gehen bezogen.
EricB:
Falls es zu keiner Lösung mit dem Arbeitgeber kommt.
Gehe während deiner "normalen" Arbeitszeit Mo-Mi auf Arbeit. Solltest du dann Donnerstag mal krank werden, hol dir einen Krankenschein. Dann solltest du in der Woche ja Plusstunden machen. Vermutlich meint das dein Arbeitgeber, wenn er sagt, es gleicht sich irgendwann aus.
Unabhängig davon wäre die von Spid genannte Vorgehensweise natürlich das sinnvollste. Einfach mal Donnerstag und Freitag auf Arbeit erscheinen. Mal sehn, wie lange dein Arbeitgeber dann noch untätig ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Jessip am 26.06.2019 11:08 ---Aber grundsätzlich haben sie ja zugestimmt, dass ich von Montag bis Mittwoch arbeite. Sonst würde hier ja nicht die andere Kollegin sitzen.
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Also Problem gelöst?
Du gehst Mo-Mi arbeiten, lässt dich Do-Fr Krankschreiben, wenn du Krank bist.
Wenn du mal am Do krank bist und Mo-Mi 8h gearbeitet hast, dann hast du ja in der Woche gleich mal 4,x PLUS Stunden!
Gehst Do. o. Fr. zur Arbeit (wie von mir und Spid beschrieben) , wenn du Minusstunden hast wg. Krankheit die am Mo-Mi waren oder gleichst diese Minusstunden mit unerwarteten Plus Stunden durch Feiertage (Tag der Deutschen Einheit, Himmelfahrt, ....) aus.
also so what?
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