Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
dashn1bm:
--- Zitat von: Spid am 26.06.2019 17:12 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 17:02 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2019 17:00 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 16:59 ---Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
--- End quote ---
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.
--- End quote ---
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
--- End quote ---
Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.
Es stellt sich die Frage, warum Du Tätigkeiten ausübst, von denen der AG nicht will, daß Du sie ausübst. Dabei handelt es sich - wie von @WasDennNun dargestellt - um einen abmahnwürdigen Tatbestand. Wenn der AG Dir diese Tätigkeiten überträgt und diese die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen, bist Du - da kein Sachvortrag erfolgt ist, der auch nur vermuten ließe, daß Du als sonstiger Beschäftigter anzusehen wärest - in E12 eingruppiert.
--- End quote ---
Nein, das habt ihr wohl falsch verstanden. Ich führe genau die Tätigkeiten aus, die man mir aufträgt.
Was ich meinte ist Folgendes:
Ursprünglich war meine Stelle auf EG13 ausgeschrieben (Sie haben einen Master gesucht)
Ich habe mich beworben und die Stelle bekommen. Sie haben sich gedacht, toll, der macht die selbe arbeit und wir stellen ihn billiger an. Das ist nun der Fall. Ich tue für weniger Geld genau die Dinge, die ursprünglich für die Masterstelle vorgesehen waren. Und genau die selben dinge, die meine Master kollegen machen.
dashn1bm:
--- Zitat von: Bastel am 27.06.2019 10:57 ---Das kapieren halt die meisten nicht... Es muss das gemacht werden was im Vertrag steht und nicht was dein Vorgesetzter dir sagt.
Ansonsten kann es passieren:
Vertrag -> Tätigkeiten EG10
Vorgesetzer -> Tätigkeiten EG12
Ergo: Was der Vorgesetzte sagt, nicht umsetzen bis es vom AG bzw. dessen Vertreter schriftlich kommt.
Dann hast du ne Chance auf die EG12.
--- End quote ---
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?
TV-Ler:
--- Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02 ---
--- Zitat von: Bastel am 27.06.2019 10:57 ---Das kapieren halt die meisten nicht... Es muss das gemacht werden was im Vertrag steht und nicht was dein Vorgesetzter dir sagt.
Ansonsten kann es passieren:
Vertrag -> Tätigkeiten EG10
Vorgesetzer -> Tätigkeiten EG12
Ergo: Was der Vorgesetzte sagt, nicht umsetzen bis es vom AG bzw. dessen Vertreter schriftlich kommt.
Dann hast du ne Chance auf die EG12.
--- End quote ---
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?
--- End quote ---
Jau!
Spid:
Er darf regelmäßig nur die vom AG übertragenen Tätigkeiten konkretisieren.
Spid:
--- Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 10:59 ---
--- Zitat von: Spid am 26.06.2019 17:12 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 17:02 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2019 17:00 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 16:59 ---Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
--- End quote ---
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.
--- End quote ---
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
--- End quote ---
Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.
Es stellt sich die Frage, warum Du Tätigkeiten ausübst, von denen der AG nicht will, daß Du sie ausübst. Dabei handelt es sich - wie von @WasDennNun dargestellt - um einen abmahnwürdigen Tatbestand. Wenn der AG Dir diese Tätigkeiten überträgt und diese die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen, bist Du - da kein Sachvortrag erfolgt ist, der auch nur vermuten ließe, daß Du als sonstiger Beschäftigter anzusehen wärest - in E12 eingruppiert.
--- End quote ---
Nein, das habt ihr wohl falsch verstanden. Ich führe genau die Tätigkeiten aus, die man mir aufträgt.
Was ich meinte ist Folgendes:
Ursprünglich war meine Stelle auf EG13 ausgeschrieben (Sie haben einen Master gesucht)
Ich habe mich beworben und die Stelle bekommen. Sie haben sich gedacht, toll, der macht die selbe arbeit und wir stellen ihn billiger an. Das ist nun der Fall. Ich tue für weniger Geld genau die Dinge, die ursprünglich für die Masterstelle vorgesehen waren. Und genau die selben dinge, die meine Master kollegen machen.
--- End quote ---
Maßgeblich ist die vom Arbeitgeber - das ist nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - übertragene Tätigkeit. Diese ergibt sich entweder unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem anderen schriftlichen Nachweis nach §2 NachwG.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version