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Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor

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WasDennNun:

--- Zitat von: Max am 26.06.2019 19:01 ---Versuche planen und durchführen ist nicht unbedingt Forschung bzw. wiss. Arbeiten

--- End quote ---
Eben:
Es gibt Elektriker, Metallbauer und Modellbauer die alle in der Forschung arbeiten und keine E13 erhalten. Oder meint hier jemand das ein Physiker die Kabel im CERN selber gelegt hat?

Und ganz ketzerisch und bitte nicht persönlich nehmen: Zu den Fähigkeiten und Tätigkeiten eines E13er gehört auch, den hier vorhanden Sachverhalt eigenständig und ohne fremde Hilfe zu "erforschen".
Denn ein Forscher stellt nicht nur Fragen (und sollte nur Fragen stellen, die noch nicht beantwortet sind, denn dann hat er seine Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht), er beantwortet sie, damit neue Fragen auftauchen können.

Fazit: Frage deinen AG ob du eigenständige Forschung machen sollst, respektive ob er von dir erwartet, dass du wissenschaftliche Arbeit machst. (und dazu gehört sicherlich diese Ergebnisse auf Konfernzen vorzutragen)
Falls ja: Dann ist deine Tätigkeit uU die einer E13 und du würdest E12 erhalten, da dir die wissenschaftliche Hochschulbildung fehlt.

dashn1bm:

--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2019 17:04 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 17:02 ---gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????

--- End quote ---
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

--- End quote ---

ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.

Spid:
Darf Dein „Chef“ namens des AG Arbeitsverträge schließen? Wenn nicht, dann tust Du nicht, was der AG Dir aufgetragen hat. Je nach konkretem Sachverhalt könnte man als AG dann gleich 2 AN abmahnen.

Bastel:
Das kapieren halt die meisten nicht... Es muss das gemacht werden was im Vertrag steht und nicht was dein Vorgesetzter dir sagt.

Ansonsten kann es passieren:

Vertrag -> Tätigkeiten EG10
Vorgesetzer -> Tätigkeiten EG12

Ergo: Was der Vorgesetzte sagt, nicht umsetzen bis es vom AG bzw. dessen Vertreter schriftlich kommt.
Dann hast du ne Chance auf die EG12.

TV-Ler:

--- Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 10:49 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2019 17:04 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 17:02 ---gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????

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Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

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ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.

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In der Regel ist aber nicht der jeweilige "Chef", der dazu befugt ist im Namen des Arbeitgebers Tätigkeiten zu übertragen. Allenfalls kann er dir Aufgaben geben, die sich allerdings im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten bewegen müssen.

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