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Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor

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Organisator:

--- Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:36 ---
Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

--- End quote ---

Möglich ist, auch keine TD ausgehändigt zu bekommen. Es besteht jedoch ein Anspruch, dass der Arbeitgeber die übertragenen Tätigkeiten genauer als in Deinem Beispiel definiert. Steht dann jedem frei, dies auch einzufordern.

Spid:

--- Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:36 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.06.2019 11:20 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02 ---Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

--- End quote ---

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

--- End quote ---

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

--- End quote ---

Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.

Organisator:

--- Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:38 ---Also ich bin ein fester Bestandteil unserer Gruppe und ich denke, dass mein Gruppenleiter und auch mein Abteilungsleiter sich beim AG dafür einsetzen würden, "dass er willens wird", mir auch im Vertrag höhere Tätigkeiten zu übertragen.

Mein AG kennt mich ja gar nicht, ist ja die Fraunhofer Gesellschaft. Ob die willens sind - das kann ich nicht beantworten.

--- End quote ---

Das Führungspersonal ist gerne willens, höherwertige Tätigkeiten ausüben zu lassen. Nur ist es in der Praxis so, dass nur solche Tätigkeiten übertragen werden, für die auch Geld (=Stelle) vorhanden ist.

Bastel:

--- Zitat von: Spid am 27.06.2019 11:43 ---
--- Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:36 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.06.2019 11:20 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02 ---Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

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Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

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Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

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Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.

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Danke für die Info! Ich glaube "Zeitanteil 100%2 steht noch dabei, muss ich mir nochmal genauer anschauen.


Organisator hat Recht, das Forum ist voll von diesen Problemen...

dashn1bm:

--- Zitat von: Organisator am 27.06.2019 11:43 ---
--- Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:38 ---Also ich bin ein fester Bestandteil unserer Gruppe und ich denke, dass mein Gruppenleiter und auch mein Abteilungsleiter sich beim AG dafür einsetzen würden, "dass er willens wird", mir auch im Vertrag höhere Tätigkeiten zu übertragen.

Mein AG kennt mich ja gar nicht, ist ja die Fraunhofer Gesellschaft. Ob die willens sind - das kann ich nicht beantworten.

--- End quote ---

Das Führungspersonal ist gerne willens, höherwertige Tätigkeiten ausüben zu lassen. Nur ist es in der Praxis so, dass nur solche Tätigkeiten übertragen werden, für die auch Geld (=Stelle) vorhanden ist.

--- End quote ---

Ich würde es halt versuchen nach dem Motto "Pistole auf die Brust setzen". Wenn sie es nicht möglich machen steht mir ja frei in die Industrie zu wecheln, was momentan für mich sehr einfach möglich wäre.

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