Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Spid:
Welchen Bezug zum Sachverhalt hat dieses Geblubber?
Nobody:
Beziehungen schaden nur dem der keine hat ;D
Wastelandwarrior:
Eine -veritable- Vertreterin der Fraunhofer-Gesellschaft hatte bei einem TVöD-Seminar in meinem Beisein berichtet, dass es bei ihr üblich sei, die Tätigkeitsdarstellungen an die ausgewählten Bewerber anzupassen. Es wird "nach Qualifikation" bezahlt. Also kann es sein, dass auf dem Papier alles korrekt ist.
alopecosa:
--- Zitat von: WasDennNun am 27.06.2019 16:18 ---Und hier damit du nicht dumm rumsuchen musst.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=6
WiMi werden nach
12. Beschäftigte in der Forschung
eingruppiert, soweit ich weiß.
Und dort steht ganz simple drin:
Entgeltgruppe 13Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit in der Forschung sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
--- End quote ---
Und doch ist die Praxis in der Fraunhofer-Gesellschaft ein wenig krude:
Techniker E8 (eigentlich wäre da eher E9 angebracht)
Bachelor / Dipl. (FH) - E10/E11
Master / Dipl. (Univ.) - E13/E14
Die Chancen einer Höhergruppierung sind dann gegeben wenn der Gruppen-/Abteilungsleiter wohlwollend ist und die Tätigkeitsbeschreibung entsprechend auslegt.
Generell ist bei FhG einiges Auslegungssache :) Man verwehrt auch gerne mal eine Höhergruppierung mit fadenscheinigen Argumenten. Und da man ja seitens FhG das WissZeitVG im Rücken hat, kann auch nicht viel schief gehen. Kommt doch ein WiMA daher und klagt, ist er damit durch bis der (vermutlich sowieso erstmal auf 2 Jahre befristete) Vertrag zuende ist.
Ich persönlich hab das nun 8 Jahre mitgemacht und so einiges an Kleinkriegen ausfechten müssen um zu meinem tariflichen Recht zu kommen.
In der Industrie hat man definitiv mehr Geld, dafür ist das Leben bei FhG durchaus überwiegend "gechillt" ... Muss man halt abwägen.
Spid:
Bei Eingruppierung und Höhergruppierung kann es keine von den tariflichen Regelungen abweichende Praxis geben.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version