Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor

Begonnen von dashn1bm, 26.06.2019 15:56

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Organisator

Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

dashn1bm

ok gut, ich habe schon deutlich mehr verstanden. Ich werde meinen Arbeitsvertrag genau lesen und verstehen, was das bedeutet, was da drin steht. Ggf tue ich dinge, die ich laut vertrag nicht tun darf. Fall das der Fall ist, werde ich das mit meinem Gruppenleiter besprechen.

So nun noch eine letzte, für mich wichtige Frage:

Falls ich tatsächlich Dinge arbeite, die im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen sind (ja, Abmahnungsgrund) wie verfahre ich weiter? Soll ich mich selbst an die Personalabteilung wenden oder soll es mein Gruppenleiter tun? Um meine Tätigkeiten einer höheren EG im AV zu fixieren sodass alles rechtens ist?

Spid

Ist denn absehbar, daß der AG überhaupt willens ist, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen?

Bastel

Zitat von: Organisator am 27.06.2019 11:20
Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"




dashn1bm

Zitat von: Spid am 27.06.2019 11:33
Ist denn absehbar, daß der AG überhaupt willens ist, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen?

Also ich bin ein fester Bestandteil unserer Gruppe und ich denke, dass mein Gruppenleiter und auch mein Abteilungsleiter sich beim AG dafür einsetzen würden, "dass er willens wird", mir auch im Vertrag höhere Tätigkeiten zu übertragen.

Mein AG kennt mich ja gar nicht, ist ja die Fraunhofer Gesellschaft. Ob die willens sind - das kann ich nicht beantworten.

Organisator

Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:36

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Möglich ist, auch keine TD ausgehändigt zu bekommen. Es besteht jedoch ein Anspruch, dass der Arbeitgeber die übertragenen Tätigkeiten genauer als in Deinem Beispiel definiert. Steht dann jedem frei, dies auch einzufordern.

Spid

Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:36
Zitat von: Organisator am 27.06.2019 11:20
Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.

Organisator

Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:38
Also ich bin ein fester Bestandteil unserer Gruppe und ich denke, dass mein Gruppenleiter und auch mein Abteilungsleiter sich beim AG dafür einsetzen würden, "dass er willens wird", mir auch im Vertrag höhere Tätigkeiten zu übertragen.

Mein AG kennt mich ja gar nicht, ist ja die Fraunhofer Gesellschaft. Ob die willens sind - das kann ich nicht beantworten.

Das Führungspersonal ist gerne willens, höherwertige Tätigkeiten ausüben zu lassen. Nur ist es in der Praxis so, dass nur solche Tätigkeiten übertragen werden, für die auch Geld (=Stelle) vorhanden ist.

Bastel

Zitat von: Spid am 27.06.2019 11:43
Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:36
Zitat von: Organisator am 27.06.2019 11:20
Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.

Danke für die Info! Ich glaube "Zeitanteil 100%2 steht noch dabei, muss ich mir nochmal genauer anschauen.


Organisator hat Recht, das Forum ist voll von diesen Problemen...

dashn1bm

Zitat von: Organisator am 27.06.2019 11:43
Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:38
Also ich bin ein fester Bestandteil unserer Gruppe und ich denke, dass mein Gruppenleiter und auch mein Abteilungsleiter sich beim AG dafür einsetzen würden, "dass er willens wird", mir auch im Vertrag höhere Tätigkeiten zu übertragen.

Mein AG kennt mich ja gar nicht, ist ja die Fraunhofer Gesellschaft. Ob die willens sind - das kann ich nicht beantworten.

Das Führungspersonal ist gerne willens, höherwertige Tätigkeiten ausüben zu lassen. Nur ist es in der Praxis so, dass nur solche Tätigkeiten übertragen werden, für die auch Geld (=Stelle) vorhanden ist.

Ich würde es halt versuchen nach dem Motto "Pistole auf die Brust setzen". Wenn sie es nicht möglich machen steht mir ja frei in die Industrie zu wecheln, was momentan für mich sehr einfach möglich wäre.

dashn1bm

Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:46
Zitat von: Spid am 27.06.2019 11:43
Zitat von: Bastel am 27.06.2019 11:36
Zitat von: Organisator am 27.06.2019 11:20
Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.

Danke für die Info! Ich glaube "Zeitanteil 100%2 steht noch dabei, muss ich mir nochmal genauer anschauen.


Organisator hat Recht, das Forum ist voll von diesen Problemen...

Ich werde auch bei mir im Vertrag nachschauen, was da drin steht. Bin gespannt!

WasDennNun

Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 10:49
Zitat von: WasDennNun am 26.06.2019 17:04
Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 17:02
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.
Vielleicht hast du jetzt bemerkt und verstanden, warum mein Beitrag mitnichten unnötig ist.
Und deswegen nochmals:
Zitat von: WasDennNun am 27.06.2019 06:27
Fazit: Frage deinen AG ob du eigenständige Forschung machen sollst, respektive ob er von dir erwartet, dass du wissenschaftliche Arbeit machst. (und dazu gehört sicherlich diese Ergebnisse auf Konfernzen vorzutragen)
Falls ja: Dann ist deine Tätigkeit uU die einer E13 und du würdest E12 erhalten, da dir die wissenschaftliche Hochschulbildung fehlt.
Obiges solltest als Bestätigung deiner übertragenden Tätigkeiten von deinen AG, zB die PA, die dir auch den AV geschickt hat (und nicht dein Chef) einfordern, der Rest ist dann Tarifautomatik.

dashn1bm

Zitat von: WasDennNun am 27.06.2019 12:03
Zitat von: dashn1bm am 27.06.2019 10:49
Zitat von: WasDennNun am 26.06.2019 17:04
Zitat von: dashn1bm am 26.06.2019 17:02
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.
Vielleicht hast du jetzt bemerkt und verstanden, warum mein Beitrag mitnichten unnötig ist.
Und deswegen nochmals:
Zitat von: WasDennNun am 27.06.2019 06:27
Fazit: Frage deinen AG ob du eigenständige Forschung machen sollst, respektive ob er von dir erwartet, dass du wissenschaftliche Arbeit machst. (und dazu gehört sicherlich diese Ergebnisse auf Konfernzen vorzutragen)
Falls ja: Dann ist deine Tätigkeit uU die einer E13 und du würdest E12 erhalten, da dir die wissenschaftliche Hochschulbildung fehlt.
Obiges solltest als Bestätigung deiner übertragenden Tätigkeiten von deinen AG, zB die PA, die dir auch den AV geschickt hat (und nicht dein Chef) einfordern, der Rest ist dann Tarifautomatik.

Ok, es war eher die Art, wie du es geschrieben hast. Das ist als TVÖD Leihe schnell misszuverstehen. Dass mein AG mich abmahnen könnte, weil ich die Arbeit erledige, die mein Gruppenleiter mir aufträgt, daran denkt man erstmal nicht..

dashn1bm

Gibt es denn irgendwo eine Übersicht, welche Tätigkeit welcher EG zugeordnet ist?
Wenn da so strikt danach getrennt wird, muss das ja irgendwo definiert sein.

Spid

Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung festgelegt.