Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin

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Organisator:

--- Zitat von: JC83 am 09.09.2020 15:13 ---Da beide nicht dem TV-L unterliegen...

--- End quote ---

Eben drum, aber dennoch Beschäftigte des öD in Berlin sind und unter den ballungsraumbedingten Lasten leiden ;)

Lars73:
Für die meisten Beschäftigten könnte Berlin die Zulage doch über Paragraph 16(5) TV-L ausgestalten.

Spid:
Woher kommt die wiederholt geäußerte Annahme, die Beschäftigten des Landes Brandenburg würden nicht dem TV-L unterliegen? Oder auch nur dann nicht, wenn sie in Berlin wohnen?

marco.berlin:

--- Zitat von: Lars73 am 09.09.2020 15:55 ---Für die meisten Beschäftigten könnte Berlin die Zulage doch über Paragraph 16(5) TV-L ausgestalten.

--- End quote ---

So der Wortlaut, keine Protokollnotiz... Spid siehst du Hinterungsgründe? Falls nein, was soll uns dann die Diskussion zwischen der TDL und Berlin sagen? Nebelkerzen, mit dem Ziel dem Berliner Senat einen Weg zu ebnen, die versprochene Zulage doch nicht zahlen zu müssen?

Spid:
Tariflich spricht nichts gegen eine solche Ausgestaltung. Berlin hat sie aber nicht so ausgestaltet. Die Variante stößt an ihre Grenzen, wenn bereits eine solche Zulage gezahlt wird.

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