Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Welche Eingruppierung bei dieser Ausschreibung?
Pseudonym:
Ja, Fachangestellter sehe ich mit E6. Alles andere, mit ensprechenden Tätigkeiten, dann wieder nicht. Aber danke für die Aufklärung. Es handelt sich hier übrigens um BW.
Vielleicht gelingt mir ja in Erfahrung zu bringen, was seitens der Gemeinde angedacht war. Hoffentlich sagt niemand E6 bis E11, je nach persönlicher Qualifikation ;D
--- Zitat von: Lars73 am 01.07.2019 16:23 ---=gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
--- End quote ---
Danke!
Kaiser80:
Also die Range sehe ich hier auch zwischen EG6 und EG9a. SL sehe ich bei 2.,3. und 6., kommt also mithin auf die Zeitanteile an.
Allerdings kann man (je nach Zeitumfang und insb. Art der Verantwortung) sogar bis 9c gehen. Mir sind Kommunen (NRW) bekannt, die die Erstellung von Gebührenkalkulationen, Kostenrechnung und die Aufstellung von Jahresabschlüssen bei Eigenbetrieben als besonders verantwortungsvoll ansehen. Insb. im Bereich der Wasser-/Abwasser-/Müllgebühren wird dann mit der "Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse Dritter und damit der Allgemeinheit" (strategische Planung von Abwassergebühren, Abführungen an den Kernkaushalt etc.) argumentiert.
Als Bilanzbuchhalter erlaube ich mir mal diese Rechtsmeinung zur Eingruppierung dieser Kommunen (die auch meine AG teilt) zu teilen. (Kommune > 20.000 EW, Bilanzsumme rd. 110Mio€, Gebührenaufkommen ca. 9-10Mio€ p.a., Vorstellung in den politischen Gremien).
Wäre dir für ne abschl. Info dankbar was die Stelle letztendlich als EG hergibt.
Spid:
Wo sollen denn die gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse (alternativ: Hochschulstudium und entsprechende Tätigkeit) herkommen, die es zunächst bräuchte, bevor überhaupt das Heraushebungsmerkmal der E9c zu prüfen wäre?
Kaiser80:
Bspw. die unterschiedlichen Bilanzierungen nach HGB, Überleitung ins NKF bei "Konzernbilanz", GuV nach HGB vs. KAG und Vorschriften der EigVo. Ein Buchungsvorgang führt unter Anwendung aller anzuwendenden Vorschriften zu 3 unterschiedlichen Ergebnissen. Die Anwendung von umfangreicher Rechtsprechung bei der Gebührenkalkulation erst recht, deren Kenntnis ist unerlässlich.
Bei Eigenbetrieben sicher insgesamt umfangreicher als bei der Kommune.
Tendenziell lässt sich dies auch ein wenig aus dem TV-V ableiten. Tätigkeiten als Bilanzbuchhalter = EG 10 wenn ich nicht irre. Das wird bei den kommunalen Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen auch oft als "Argument" verwendet.
Spid:
Gründliche, umfassende Fachkenntnisse" iSd. Tätigkeitsmerkmals sind dann gefordert, wenn es um ein Fachwissen geht, das sich nicht auf Tatbestände und deren Zusammenhänge beschränkt, sondern als Grundlage für analysierende, zur Entscheidung auch von Zweifelsfällen notwendiger Denkvorgänge dient. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (BAG, Urteil v. 05.07.2017 - 4 AZR 866/15).
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