Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Übernahme aus Tarifbeschäftigung in ein Beamtenverhältnis?
Grumpy:
Hallo,
möglicherweise wurde diese Frage schon anderweitig hier aufgeworfen, nur kann ich über die Suchfunktion nichts wirklich Passendes finden.
Ich bin als Angestellter nach TV-L 13/4 in Bayern beschäftigt. Nachdem in unserer Behörde bereits andere Tarifbeschäftigte in ein Beamtenverhältnis übernommen wurden, stellt sich mir die Frage, ob dies auch bei mir möglich wäre. Nach welchen Kriterien richtet sich eine Verbeamtung? Kann man diese "einfordern"? Welches Prozedere gilt und nach welchen Rechtsgrundlagen/internen Leitlinien richtet sich die Verbeamtung eines TArifbeschäftigten?
Lars73:
Man kann sie beantragen. Voraussetzung für die Verbeamtung ist neben der Erfüllung der laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen die Bereitschaft des potentiellen Dienstherren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Personalreferat und Personalrat beraten ggf. gern und können auch Auskunft zu den Chancen geben.
Grumpy:
Danke für die Info! Richtet sich "die Bereitschaft des Dienstherren" nach irgendwelchen Vorgaben oder Leitlinien, oder handelt es sich sozusagen um eine rein willkürliche Entscheidung?
was_guckst_du:
..das ist eine rein "unternehmerische" Entscheidung...
Organisator:
--- Zitat von: Grumpy am 02.07.2019 16:33 ---Nach welchen Kriterien richtet sich eine Verbeamtung?
--- End quote ---
Ein Kriterium ist die Übernahme hoheitlicher Aufgaben (vgl. Art. 33 GG).
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