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[Allg] Übernahme aus Tarifbeschäftigung in ein Beamtenverhältnis?

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Tagelöhner:
Das sollte man meinen ja, und es stimmt auch grundsätzlich. Aber wie erzählte mir ein Bekannter vor geraumer Zeit? In seiner Behörde werden privatrechtliche Aufgaben von Beamten übernommen...

was_guckst_du:
...Beamte können grundsätzlich viele Aufgaben in einer Verwaltung übernehmen, ebenso wie Tarifbeschäftigte......nur wenn es hoheitliche Aufgaben sind, muss es zwingend ein Beamter sein...

Tagelöhner:
Hoheitliche Aufgaben müssen zwingend von Beamten ausgeführt werden? Das deckt sich definitiv nicht mit meiner Erfahrung...

Hoheitliche Aufgaben werden in meinem Umfeld sowohl von Beamten als auch Tarifbeschäftigten wahrgenommen.

Dies ist auch überhaupt nicht anders möglich, da es nicht genug freie Planstellen für Beamte gibt, auf dem Arbeitsmarkt angeworbenes Personal erstmal für viele Jahre im Tarifbeschäftigenverhältnis bleiben muss, bevor eine Verbeamtung überhaupt möglich ist usw.

was_guckst_du:
...Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz legt fest, dass hoheitliche Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind, die in einem öffentliche-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Der sog. Funktionsvorbehalt regelt den „Einsatzbereich“ von Beamten, denn nur diese stehen in dem benannten öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis....

...Neben den Beamten sind in den öffentlichen Verwaltungen Tarifbeschäftigte eingesetzt, zum Teil auch wenn es um die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse geht. Das ist nach dem Grundgesetz zulässig, weil der Funktionsvorbehalt eine doppelte Ausnahmeregelung enthält. Zum einen gilt der Funktionsvorbehalt nur, wenn die Aufgabe „ständig“ zu erbringen ist und zum anderen soll die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse „in der Regel“ Beamten übertragen werden. Das Grundgesetz will den Staat also nicht gänzlich daran hindern, auch Teilbereiche hoheitsrechtlicher Befugnisse auf Nichtbeamte zu übertragen....

Fragmon:
Erzähle das denn Ostdeutschen Kommunen. Du wirst verwundert sein, wie leicht es ist, sich ohne Konsequenzen dem zu verwehren.

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