Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Übernahme aus Tarifbeschäftigung in ein Beamtenverhältnis?
Organisator:
--- Zitat von: Tagelöhner am 03.07.2019 14:33 ---Das sollte man meinen ja, und es stimmt auch grundsätzlich. Aber wie erzählte mir ein Bekannter vor geraumer Zeit? In seiner Behörde werden privatrechtliche Aufgaben von Beamten übernommen...
--- End quote ---
Die genannte Regelung bestimmt, welche Aufgaben in der Regel von Beamten übernommen werden müssen.
Der Umkehrschluss, dass bestimmte Aufgaben von Beamten nicht übernommen werden dürfen, ist nicht zulässig.
Tagelöhner:
Ich denke §5 BBG kann hier nochmal etwas Klarheit bringen:
§ 5
Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung
1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder
2. von Aufgaben, die zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Organisator:
--- Zitat von: Tagelöhner am 03.07.2019 17:07 ---Ich denke §5 BBG kann hier nochmal etwas Klarheit bringen:
§ 5
Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung
1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder
2. von Aufgaben, die zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.
--- End quote ---
Ist korrekt. Aber der Beamte kann auch zu einem späteren Zeitpunkt seine Aufgaben wechseln und diese können dann auch nicht - hoheitlicher Natur sein.
Tagelöhner:
Aber derartiges widerspricht doch total dem Grundprinzip des Berufsbeamtentums und dem dahinter stehenden auf Lebenszeit angelegten besonderen Dienst- und Treueverhältnis.
Die Grundlage für eine erfolgreiche Wahrnehmung wichtiger hoheitlicher oder sicherheitsspezifischer Aufgaben, die z. B. mit besonderen rechtlichen Befugnissen und Pflichten verbunden sind, ist doch gerade das Beamtenverhältnis.
Wenn die Dienstherren sowas tun, können da eigentlich nur schwerwiegende Gründe dahinterstecken. Z. B. personenbedingte Versetzungen auf neue Posten, finanzielle/haushalterische Zwänge usw.
Andernfalls würde sich das Berufsbeamtentum damit selber im Laufe der Zeit unterminieren.
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