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Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1

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ltwinters:
Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Frage an euch. Aber vorab kurz meine Ausgangssituation.

Ich habe im Jahre 2011 eine Berufsausbildung zum IT-Systemelektroniker abgeschlossen und seitdem arbeite ich bei einem AG in der PW. Nun trete ich zum 1. September eine E11-3 Stelle im IT-Bereich beim Land NRW an (min. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung sind erfüllt).

Ich studiere nebenberuflich zwar WInf, kann aber Stand heute noch kein abgeschlossenes Studium vorweisen. In der Stellenausschreibung stand zwar drin, dass ein abgeschlossenes Studium benötigt wird, diese Qualifikation aber durch langjährige Berufserfahrung ersetzt werden kann.

Soweit so gut, aber wo ist das mit den Voraussetzungen eigentlich genau geregelt? Wenn man danach googelt, dann findet man immer nur als Voraussetzung den Bachelor. Gibt es ein Gesetz dazu oder ist das im TV-L geregelt?

Spid:
Der TV-L trifft keine Regelung zur Stellenbesetzung. Für TB gibt es keine Laufbahngruppen.

ltwinters:
Mh ok. Aber irgendwo müssen doch Zugangsvoraussetzungen geregelt sein oder kann da jeder AG machen was er will?!

Spid:
Natürlich legt jeder AG seine Einstellungsvoraussetzungen selbst fest.

ltwinters:
Sry das ich so blöd nachfrage, aber dann könnte ja theoretisch ein AG eine ungelernte Kraft auf eine E15 Stelle setzen oder wie oder was?!  :o

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