Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1

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Spid:
Ja.

Caesar42:
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FNdsVwV281938%2Fcont%2FNdsVwV281938%2EVertragsergaenzung1%2Ehtm

Spid:
Auch da hat der AG die Einstellungsvoraussetzungen festgelegt, indem er die entsprechende Vereinbarung getroffen hat.

Caesar42:
Korrekt, soll hier auch nur ein Hinweis sein....

BStromberg:

--- Zitat von: ltwinters am 08.07.2019 08:35 ---Sry das ich so blöd nachfrage, aber dann könnte ja theoretisch ein AG eine ungelernte Kraft auf eine E15 Stelle setzen oder wie oder was?!  :o

--- End quote ---

So würde ich das mal nicht stehen lassen wollen...

Aus dem Selbstverwaltungsrecht der Dienstherren erwächst natürlich auch das Recht der Personal- und Organisationshoheit, aber eben nur soweit den allg. beamtenrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Vorgaben Genüge getan ist. Ab einer gewissen Entgeltgruppe (vergleichbar auch einer gewissen Besoldungsgruppe) werden hat spezifische Vorbildungen, Laufbahnabschlüsse/Studienabschlüsse verlangt, die nur höchst selten (nicht der Regelfall) abbedungen werden können; z.B. durch einschlägige Berufserfahrungen etc.

Eine fachfremde, ungelernte Kraft ohne die persönlichen Voraussetzungen in die EG15 einzugruppieren, geht natürlich nicht!

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