Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
Peekaah:
--- Zitat von: Peekaah am 09.07.2019 10:16 ---Da hast du vollkommen Recht. Der vorausschauende Personaler macht sich bei der Einstellung/Stellenbesetzung von Angestellten natürlich schon Gedanken zur Eingruppierung.
--- End quote ---
Deswegen.
Spid:
Und?
nichts_tun:
Prinzipiell sollte vor Einstellung einer Person feststehen, welche Tätigkeiten diese auszuüben hat. Der AG sollte sich eine Rechtsmeinung bezüglich der Eingruppierung gebildet haben. Dann mögen Qualifikationserfordernisse bei der Stellenbesetzung eine Rolle spielen (z. B. bei Ingenieuren oder IT-lern).
Im Übrigen, weil noch nicht darauf hingewiesen wurde: es gibt bei tariflich Beschäftigten keine "Laufbahngruppe 2.1".
Spid:
Doch, durchaus:
--- Zitat von: Spid am 08.07.2019 08:21 ---Der TV-L trifft keine Regelung zur Stellenbesetzung. Für TB gibt es keine Laufbahngruppen.
--- End quote ---
ltwinters:
Okay, aber wie hier aufgeführt sind die Entgeltgruppen von ihren Einteilungen her schon mit denen der Beamten vergleichbar oder?
https://www.[xxx]/entgeltgruppen.html
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