Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Voraussetzungen Laufbahngruppe 2.1
Spid:
Der Fragesteller @ltwinters fragte ja auch explizit nach der theoretischen Möglichkeit - wobei mir durchaus Fälle bekannt sind, in denen Personen ohne formale Qualifikation in E13/E14/E15 eingruppiert sind.
Peekaah:
Ich denke mal das ltwinters sich für die Angaben der Entgeltordnung ab Seite 101 interessiert...
JC83:
--- Zitat von: Spid am 09.07.2019 10:23 ---Der Fragesteller @ltwinters fragte ja auch explizit nach der theoretischen Möglichkeit - wobei mir durchaus Fälle bekannt sind, in denen Personen ohne formale Qualifikation in E13/E14/E15 eingruppiert sind.
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Die dann aber über hinreichend außerformale Qualifikationen verfügen dürften.
Spid:
--- Zitat von: Peekaah am 09.07.2019 10:24 ---Ich denke mal das ltwinters sich für die Angaben der Entgeltordnung ab Seite 101 interessiert...
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Der Fragesteller interessiert sich für Einstellungsvoraussetzungen. Warum sollte dann die Eintgeltordnung relevant sein? Diese regelt lediglich die Eingruppierung.
Spid:
--- Zitat von: JC83 am 09.07.2019 10:25 ---
--- Zitat von: Spid am 09.07.2019 10:23 ---Der Fragesteller @ltwinters fragte ja auch explizit nach der theoretischen Möglichkeit - wobei mir durchaus Fälle bekannt sind, in denen Personen ohne formale Qualifikation in E13/E14/E15 eingruppiert sind.
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Die dann aber über hinreichend außerformale Qualifikationen verfügen dürften.
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Durchaus.
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