Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückwirkende Höhergruppierung vor 2017
Spid:
Die Abmahnung wäre ja nur dann rechtmäßig, wenn es sich um Fehlverhalten handelte. Also doch falsches Verhalten?
Texter:
Deswegen habe ich die Form des "Antrages" bewusst offen gelassen
Spid:
Ich bleibe dabei: was Du "nicht mal für falsch" hältst, ist ein sträfliches Vernachlässigen der Hauptpflicht des AG. Er hat einerseits regelmäßig - allein schon wegen der Möglichkeit des §13 - seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu überprüfen und andererseits übergriffiges Verhalten subalternen Führungspersonals im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit effektiv zu unterbinden.
WasDennNun:
--- Zitat von: mumble am 10.07.2019 15:28 ---Ich bin kein Arbeitgeber sondern Personalrat. Wenn der Arbeitgeber die Gesetze und das Tarifrecht einhalten würde, dann braucht keiner einen Antrag stellen. Leider sieht die Praxis so aus, dass mancher Bürgermeister und Gemeinderäte sich bewusst darüber hinwegsetzen um Geld zu sparen. Ein Kollege musste sich schon vom Bgm belehren lassen weil er das Tarifrecht nicht zu Gunsten der Gemeinde beugt.
--- End quote ---
Bewußt?!
Na, keine Ahnung ob da ein Vorsatz konstruierbar ist.
Tja, da sollte mal der Personalrat entsprechende handeln (Bei Bürgermeistern kann auch die örtliche Presse Interesse über solche Handhabungen haben).
Und ich habe bei Vorstellungsgesprächen dem Bewerber auch immer genau die tariflichen Möglichkeiten pro aktiv im Vorstellungsgespräch bewußt gemacht.
Ihnen aufgezeigt, welche Möglichkeiten der AG hat und deutlich gemacht, dass wenn der AG diese nicht nutzt, es nicht am Tarifrecht liegt, sondern am Unwillen des AGs.
Das ist für mich immer der Part, den ich bei dem Gespräch (meist gegen den Willen des AGs) führe.
Aber wenn ein PR da nur im Gespräch sitze, den Kaffee schlürft, .....
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