Nur damit ich es richtig verstehe:
Es ist also in Ordnung, dass ein öD AG in seinem Anforderungsprofil Dinge reinschreibt, die verhindern, dass Menschen die die Arbeit nachweisliche hervorragend ausüben könnten und bestens geeignet sind die auszuübenden Tätigkeiten zu erledigen, sich darauf bewerben können.
Solange es keine Diskriminierung ist, ist dann das Anforderungsprofil sicherlich nicht anfechtbar und somit gibt es auch kein Grundlage für die K.klage.
Und darum werden Stellen ausgeschrieben mit wiss. HS erforderlich, weil man so dämlich ist, dass man nicht schnallt, dass in diversen Tätigkeitsbereichen in dieser Ebene es auch andere Menschen gibt, die es gut bis besser könnten, aber man keine Bock hat, sich damit zu beschäftigen. Weil könnten ja mehr Bewerbungen reinrauschen.
Und natürlich, weil es Personaler gibt die sagen E13 ist hD und darum müssen wir es so ausschreiben.
Tja, wieder ein Beispiel der verkorksten Bestenauslese in deren Sud man sich suhlt.
Habs verstanden. Bestens weiter so.....
Ich danke meinem Behördenleiter, dass er da eine bessere Personalpolitik durchführt und wir E13er einstellen, die keinen w. HS haben und wir dadurch Personal bekommen und damit (oh Wnder) trotzdem was geschissen bekommen.
Womit wir beim Ausgangspunkt sind: Wir (nicht PR/BR, sondern normale TB) haben es geschafft eben diesen lästigen Passus bei den Ausschreibungen ändern zu lassen, da hat die Hausleitung und das Ministerium halt mal interessiert sich der Problematik angenommen und vom Handy aufgeschaut. Mit dem Ergebnis, dass wir jetzt eine schlagkräftige Truppe aufbauen konnten.