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Pan Tau:
@Spid

Entschuldigung- aber Du hast doch das Fass aufgemacht, indem Du die Behauptung in den Raum gestellt hast:

"Die Beschäftigung im öD ist bei pauschaler Betrachtung nicht sicherer oder unsicherer als außerhalb."

Wenn Du nun selbst zugibst, dass Dir keinerlei Statistiken vorliegen- wir kommst Du dann zu dieser Einschätzung- anhand eines Sonderfalles an einer Universität? Du lieferst selber keine Belege, möchtest aber, dass Deine Behauptung als die einzig richtige angesehen wird!

Spid:
Weder hätte ich dargelegt, meine Aussage Gründe sich auf den geschilderten Fall noch wäre die von Dir geforderte Statistik nützlich oder gar erforderlich, um meine Aussage zu belegen. Die von Dir geforderte Statistik ist für die Untersuchung der Sicherheit oder Unsicherheit von Beschäftigungsverhältnissen sogar völlig ungeeignet - und steht zudem in keinerlei Zusammenhang mit meiner Aussage!

Die Sicherheit eines Beschäftigungsverhältnisses aus der Zahl der betriebsbedingten Kündigungen pro tausend Beschäftigungsverhältnissen schließen zu wollen, wäre ein klassischer ökologischer Fehlschluß. Meine Aussage läßt sich hingegen leicht an unstrittigen Fakten belegen: 1. Es gibt im öD betriebsbedingte Kündigungen. 2. Es gibt außerhalb des öD betriebsbedingte Kündigungen. 3. Es gibt auch die anderen sozial gerechtfertigten Kündigungen innerhalb wie außerhalb des öD. 4. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des öD gibt es sozial ungerechtfertigte Kündigungen. 5. Tarifliche Unkündbarkeit sowie Beendigungserschwernisse gibt es innerhalb wie außerhalb des öD.

Daraus ergibt sich bei pauschaler Betrachtungsweise - jeweils alle AG im öD und außerhalb und deren jeweilige AN - die absolut gleiche Sicherheit oder Unsicherheit einer Beschäftigung innerhalb wie außerhalb des öD.

Davon ab warst Du derjenige, der hier zuerst Belege forderte.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 22.10.2019 19:03 ---Daraus ergibt sich bei pauschaler Betrachtungsweise - jeweils alle AG im öD und außerhalb und deren jeweilige AN - die absolut gleiche Sicherheit oder Unsicherheit einer Beschäftigung innerhalb wie außerhalb des öD.

--- End quote ---
Sofern man natürlich nur vergleichbare AGs außerhalb des öD betrachtet.
Die gefühlte höhere Sicherheit im öD (und ich glaube tatsächlich, dass man im öD "sicherer" bzgl. des Arbeitsplatzes ist) liegt mEn an der Art und Struktur der Führungskräfte, die einfach solche Konflikte scheuen, da es für sie ja auch keine Konsequenzen hat, wenn sie überbesetzte oder unnötige Abteilung durchschleifen.
Belege habe ich natürlichen ebenfalls keine. Ich habe nur Belege dafür, dass es Kündigungen im öD gibt (die Masse die ich mitverfolgen konnte waren betriebsbedingte).

Drehrumbum:
Nächste Woche haben wir mal wieder Märchenstunde mit der Geschäftsführung der Autobahn GmbH. Was mich umtreibt sind: Autobahn GmbH = jur. Rechtform (GmbH) = kein öffentlicher Dienst = meine bisherigen geldwerten Ersparnisse z.B. bei Versicherungen, Autokauf u.ä. wären dann weg, sollte ich wechseln. (ich weis, ich kaufe nicht jeden Tag ein Auto;-)) Nach 17 Jahren ÖD bin ich sicher unkündbar, zumindest bei einer ordentlichen Kündigung. Dieser Punkt ist für mich bei der Einigung (vstl. Überleitungsvertrag) zu schwammig behandelt. Genau, Thema Vertrag. Der TVL liegt in endgültiger Fassung vor, ich weis was ich habe. Der Manteltarifvertrag GmbH liegt nur in vorläufiger Fassung vor und die Einigung zur Überleitung liegt gar nicht als Vertrag vor. Das bestätigt eigentlich mein Gefühl, welches ich seit 3 Jahren habe, dass ich der GmbH nicht das Schwarze unter den Fingernägeln trauen kann. Das ist für mich keine Entscheidungsgrundlage für einen Wechsel. Auf der anderen Seite gibt es ja auch einen Gestellungsvertrag, nur kennt den keiner. Also die eine Seite ist nicht koscher und die andere auch nicht. Gestellungsvertrag: gültig für 2 Jahre und dann? Bei Gestellung darf ich ja nur noch 39 Stunden arbeiten, mein Vertrag TVL sind jedoch 40 Stunden, heißt das ich erhalte pro Woche eine Stunde weniger Lohn = im Jahr ca. 45 Stunden weniger Lohn = 1,5 Monatsgehälter??? Auch wenn ich gerade viele Kostenbeispiele gebracht habe, ich werde vstl. nicht wechseln, da ich einfach eine gewisse Planungssicherheit für mein Leben haben möchte. Und die sehe ich bei der GmbH nicht. Und beim Land... na ja, schlimmer kann es eigentlich nicht werden. Es ist die Wahl zwischen Pest und Cholera und nur eine Krankheit ist heilbar. Und zum Thema Bestandsschutz: Bei Gestellung weis ich zumindest wo ich für die nächsten 2 Jahre bin, danach...weis der Geier. Beim Wechsel zur GmbH werde ich sicher auch erst einmal an meinem jetzigen Standort sein, aber was kommt nach der Eingewöhnungsphase? Die Organisation soll ja dann reformiert werden. Also, brauchen Sie mich dann noch an diesem Standort oder muss ich in ein anderes Bundesland??? Sicher ist aktuell gar nichts, außer dass ich frustriert bin.

Spid:
Da es versicherungsmathematisch um die risikoaverse Zielgruppe - deren stereotype Überzeichnung Du in Deinem Beitrag entweder kunstvoll persiflierst oder halt eben so bist - geht, ist den Versicherern mit entsprechender Tarifen die Rechtsform des AG ebenso egal wie Anbietern entsprechender Bonus- und Rabattsysteme.

Was genau ist an „ Soweit Beschäftigte am Tag vor dem Betriebsübergang unkündbar sind, verbleibt es dabei.“ (§2 Abs. 4 Satz 5 EÜTV) ist jetzt „zu schwammig“? Oder den EÜTV nicht gelesen? Ach ja, Du hängst ja der postfaktischen Annahme an, der läge nicht vor. Ebenso wie Du glaubst, beim TV-L zu wissen, was Du hättest - was natürlich die vollständige Disponibilität aller tariflichen Regelungen durch die Tarifvertragsparteien ausblendet. Apropos TV-L: der läßt Deine jederzeitige landesweite Versetzung sowie die unbegrenzte und weltweite Gestellung an einen Dritten zu - und die Zuweisung an jeden beliebigen Dritten, die zwar Deiner Zustimmung bedarf, die Du aber nur aus wichtigem Grund verweigern darfst.

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