Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Lady Wilmore:
--- Zitat von: Pan Tau am 04.11.2019 16:46 ---
Da ist die AGB, falls denn versetzt wird, noch das kleinere Übel- denn dort wurde vereinbart, dass bei der Zuweisung eines neuen Dienstortes der 15km überschreitende Mehraufwand mit 30 Cent pro km vergütet wird- analog erfolgt eine Vergütung der Reisezeit.
--- End quote ---
Hat man bei der Zusammenlegung der Betriebssitze gesehen. Nach genau drei Jahren war Schluss. Entweder ist man bis dahin in die Nähe des neuen Dienstorts gezogen oder pendeln wurde zur Privatsache.
Und je nach Wohnort bzw. Dienstort kommen da Pendelzeiten jenseits von gut und böse zustande. Da relativiert sich dann auch die Mehrvergütung ganz schnell.
Pan Tau:
@Lady Wilmore
Die Gefahr, versetzt zu werden, ist doch aber mindestens genau so groß, wenn man beim Landesbetrieb bleibt. Ich glaube nicht, dass alle Standorte erhalten bleiben, wenn in den Dienstgebäuden 30% der Büros leerstehen. Ich war auch erst skeptisch, aber die AGB hat erst einmal geliefert- für mich als TVL-er gibt es wenige Gründe, nicht zu wechseln.
Für TVÖD-ler sieht es etwas anders aus- da sind die Vorteile des TV-Autobahn nur sehr gering!
HerrRossi70:
@PanTau
Als TVÖD ler hat man m.E. Überhaupt keinen Vorteil.
26 statt 39 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ausgleichszulagen werden abgeschmolzen
Generelle Versetzbarkeit innerhalb Deutschlands
Kein Zeitguthabenmanagment
usw.
Echt eine Katastrophe für die ÖDler.
Spid:
Im TVÖD geht die Entgeltfortzahlung nicht über die gesetzlichen 6 Wochen hinaus und zur Versetzbarkeit (einschl. Gestellung und Zuweisung) gilt dasselbe wie oben zum TV-L geschrieben.
HerrRossi70:
Hmm,
Gemeint ist auch die Auftstockung des Krankengeldes auf Entgeltniveau für 39 Wochen durch den AG. Jetzt korrekt?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version