Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Lady Wilmore:
Verstehe ich das gerade richtig, dass ein Teil der Altverträge besser bezahlt ist, als der neue TV-A?
Gleichzeitig wird, auf dieser Kaffeefahrt, der Tarifvertrag als der große Wurf beworben und die Entwicklungsmöglichkeiten (defacto nicht vorhanden) über alle Maßen gelobt?
Und dadurch, dass es alte, besser vergütete Tarifverträge gibt, führt man bei den Angestellten wieder mehrere Tarifverträge und Strukturen ein?
Und Verdi hat von all dem nichts gewusst bzw. hat das Problem weder gesehen noch erkannt?
:-X
Spid:
E9a/6 ist im TV-Autobahn im Jahr ca. 394€ mehr als im TVÖD-VKA 2020.
Für die Hauptzielgruppe dürfte der TV-Autobahn doch sehr attraktiv sein, schließlich ist man im TV-L im Vergleich zu den anderen Tarifwerken im öD doch strukturell und entgelttechnisch hoffnungslos völlig abgehängt
Pan Tau:
@Lady Wilmore,
Es handelt sich offenbar nur um eine Handvoll Mitarbeiter speziell in der Entgeltgruppe 9a. Mitarbeiter, die vor dem Wechsel von BAT auf TVÖD beim einem der Landschaftsverbände NRW beschäftigt waren, und dann in den TVÖD (Kommunal) über gingen.
Entwicklungsmöglichkeiten sind meines Erachtens- wenn natürlich nicht für alle Berufsgruppen, vorhanden. Im Betriebsdienst bekommen die Leute an der Front i.d.R. eine Entgeltgruppe mehr. On Top bekommen Mitarbeiter im Gefahrraum Autobahn eine Berufsunfähigkeitsversicherung vom Arbeitgeber bezahlt.
Für die meisten Ingenieure (oder auch übergeleitete Techniker) ab EG 11 gibt es eine Entgeltgruppe mehr. Auch wird es künftig wesentlich einfacher für Techniker sein, eine Entgeltgruppe zu erreichen, für die ein FH-Studium nötig ist. Man kann auch einfacher Entgeltgruppen jenseits der 12 erreichen, ohne über ein Hochschulstudium zu verfügen.
In unserem Hause haben nun sogar TVÖD-Mitarbeiter ihre Wechselbereitschaft bekundet- die letzte Frage war bei vielen eigentlich nur noch, dass die VBL in ihrer jetzigen Form weitergeführt wird! Was heute auch noch einmal ganz deutlich auf der Personalversammlung gesagt wurde: Die Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeiter, die sich zur Autobahn GmbH stellen lassen, werden nicht offiziell- aber natürlich real nicht mehr vorhanden sein.
Straßenplaner:
Ich lese auch seit einiger Zeit interessiert hier im Forum mit. Auch bei uns gab es heute eine Infoveranstaltung. Bei uns wurde die Thematik Berufsunfähigkeitsversicherung eher so dargestellt, dass diese für alle Angestellen egal ob im Außen- oder im Innendienst gelten soll. Zudem ist die Thematik, dass es für die "meisten" Ingenieure eine EG mehr gibt für mich neu. Ist das tatsächlich der Fall?
Pan Tau:
Schau mal- ich habe das schon einmal aufgedröselt- Da seine Exellenz und Hero-Member Spid den Sachverhalt so bestätigt hat, gehe ich davon aus, dass es gesetzt ist:
--- Zitat von: Pan Tau am 10.10.2019 15:40 ---@Alterschlingel
Ich versuche es mal zu erklären. Sowohl im TV-L, als auch im TV-A gibt es Anlagen zum Tarifvertrag, in denen die Tätigkeitsmerkmale für die jeweiligen Entgeltgruppen und Berufsgruppen definiert sind- ich stelle das hier mal gegenüber:
Entgeltgruppe 11 TV-A
Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind z.B. Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.)
Entgeltgruppe 11 TV-L
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.
Daraus folgt, sofern ich Spids Andeutungen richtig interpretiere, dass alle TB, die sich beim Übergang zur AGB in der TV-L Fallgruppe 11-2 befinden, bei der Autobahn GmbH auch in selbiger verbleiben werden. Die Fallgruppe 11-1 gibt es im TV-A der Autobahn GmbH nicht mehr- sie findet sich nun in der EG 12, TV-A, daraus folgt, dass alle TB, die sich in EG11, Fallgruppe 1 befinden, bei der AGB auf Antrag die EG 12 erhalten:
Entgeltgruppe 12 TV-A
Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.)
Beim TVL kommt dann ab EG 12 die Formulierung der langjährigen Berufserfahrung und der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der durch den TB betreuten Projekte ins Spiel:
Entgeltgruppe 12 TV-L
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
3. Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferisch
Diese Formulierungen finden sich beim TV-A erst in der EG13, weshalb alle Ingenieure, die sich derzeit in TV-L 12 befinden, bei der AGB auf Antrag nach EG 13 kommen können:
Entgeltgruppe 13 TV-A
1. Ingenieurinnen und Ingenieure mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 heraushebt.
2. Ingenieurinnen und Ingenieure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
--- End quote ---
Bei uns kam es heute so herüber, dass die BU-Versicherung nur für Mitarbeiter mit überwiegender Tätigkeit im "Gefahrraum Autobahn" gilt- also für den Betriebsdienst. So steht es meines Erachtens auch im TV!
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