Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Tarak:
--- Zitat von: Pan Tau am 26.11.2019 18:19 ---Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion scheinen bei der oben erwähnten 14er Stelle dann aber wohl eher nicht zu den geforderten fachlichen Kompetenzen gezählt zu haben ?!
--- End quote ---
Dafür gibts die Rechtschreibprüfung von Word. ;)
alterschlingel:
Du hast für Deinen Teil alles richtig gemacht, wenn sie dich einstellen auf ne E14 Stelle, Tarak. Warum solltest Du die Stelle nicht annehmen ?!
suseliese:
wir bekommen ja in den nächsten Monaten die Schreiben nach Übergang §613a.
Was wird da drin stehen?
Schlagen die mir vor, wo ich sitzen werde und was ich zu tun habe? Und evtl. die Gehaltsgruppe?
Falls ich aber mit dem "Angebot" was die mir machen nicht zufrieden bin, also ich möchte (als Beispiel) statt Straßenplanung ein anderes Aufgabengebiet lieber machen, was kann ich dann tun?
Teile ich es dann denen in dem Schreiben nach §613a mit?
oder wie läuft das?
Kann man dann auch noch ein Gespräch nur mit einem selbst verlangen?
Leider werden wir nicht so aufgeklärt wie in den anderen Bundesländern vielleicht.
Danke im Vorraus
Pan Tau:
Hallo Suselise,
auf der Seite der Autobahn-GmbH ist seit einigen Tagen ein Dokument veröffentlicht, in dem alle Einzelheiten zum Unterrichtungsschreiben auch für Nichtjuristen erklärt werden:
https://www.autobahn.de/wp-content/uploads/2019/12/AB_Brosch_Info-Personalübergang_2019-12-19_final_Web.pdf
Bei uns soll es so laufen, dass man sogar Wünsche äußern kann, in welchen Bereich man künftig eingesetzt werden möchte- grundsätzlich bleibt aber erst mal jede*r in dem Bereich weiter tätig, in dem er/sie derzeit eingesetzt ist.
Tkiiela:
Hallo zusammen,
bin neu hier und lese schon eifrig mit, aber verstehen muss man noch nicht alles. So auch das geschriebene im
aktuellen Ver.di Flyer 02/2020:
Welche Arbeitsbedingungen gelten für mich bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH?
Das hängt davon ab, ob die/der Beschäftigte Mitglied einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften (z.B. ver.di) ist oder nicht. Ist die/der Beschäftigte z.B. ver.di-Mitglied, findet nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz automatisch aufgrund beiderseitiger Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien das Tarifrecht der Autobahn
GmbH Anwendung. Gehört die/der Beschäftigte keiner vertragschließenden Gewerkschaft an, findet das Tarifrecht der Autobahn GmbH grundsätzlich keine Anwendung. Es verbleibt vielmehr gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1
BGB bei der Regelung im Arbeitsvertrag mit dem Land über die Geltung des Tarifrechts der Länder
(TV-L) bzw. des TV-H in Hessen bzw. des TVöD in Nordrhein-Westfalen.
Hierbei wird nach den Arbeitsvertragsmustern der Länder in aller Regel die Geltung des Tarifrechts
der Länder in seiner jeweils geltenden Fassung vereinbart sein, sodass es sich um eine dynamische
Weitergeltung des Ländertarifrechts handelt. Das Tarifrecht der Autobahn GmbH findet für Nichtmitglieder nur dann Anwendung, wenn sie dies vertraglich mit der Autobahn GmbH vereinbaren.
Angenommen ich wäre evtl. oder auch vielleicht kein Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaften, bleib ich beim TV-L? Was bedeutet "vertraglich mit der Autobahn vereinbaren"?
Kann da wer was genaues dazu sagen bzw. erklären? Oder ist das nur Panikmache der Gewerkschaften?
Sind ja nicht alle 15000 organisiert.
Danke für eure Hilfe vorab
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version