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Pan Tau:
""Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen..."" Sag ich doch- sie bedürfen der Auslegung- also sind sie nicht mathematisch scharf, sondern mit einer gehörigen Unschärfe belegt---also Gummiband!

WasDennNun:

--- Zitat von: Pan Tau am 03.08.2019 14:45 ---""Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen..."" Sag ich doch- sie bedürfen der Auslegung- also sind sie nicht mathematisch scharf, sondern mit einer gehörigen Unschärfe belegt---also Gummiband!

--- End quote ---
Mathematisch Scharf würde aber bedeuten, dass man mit jeden neuen (noch nicht absehbaren, weil noch nicht existierende) Arbeitsvorgänge die EGO neu schreiben müsste.

Viel Spaß!

Ach ja und mit der Zeit werden ja Arbeitsvorgänge die vor 10 Jahre noch eine Herausforderung waren durch Technik Einsatz pipi Kram und jeder Depp kann es.
also auch dann EGO umschreiben.

Und zu guter letzt, der noch: es müssten ALLE AV definiert werden, damit sie zur Menge der Eingangsdaten gehören, viel Spaß Spaß.

Spid:

--- Zitat von: Pan Tau am 03.08.2019 14:45 ---""Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen..."" Sag ich doch- sie bedürfen der Auslegung- also sind sie nicht mathematisch scharf, sondern mit einer gehörigen Unschärfe belegt---also Gummiband!

--- End quote ---

Eine auszuübende Tätigkeit erfüllt immer die Tätigkeitsmerkmale für ganz genau eine Eingruppierung. Es handelt sich mithin um eine eindeutige Zuordnung, die zudem nicht vom Willen der Arbeitsvertragsparteien abhängt.

alterschlingel:
Die, die von EG 11 in EG 12 kämen  ---> Glückwunsch !
Die, die von EG 12 in EG 13 kämen  --->  >:(

TV Sibe:
Gibt es schon irgendwelche Information bezüglich des Überleitungsvertrag? Bis wann soll dieser stehen?

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