Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anerkennung von Berufserfahrung
WasDennNun:
--- Zitat von: RisingSun am 23.07.2019 12:26 ---Im öffentlichen Dienst zählt nur das, was man auf dem Papier als Abschluss nachweisen kann.
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Nein!!
Aber das ist dir ja klar, wie du weiter oben schreibst.
WasDennNun:
--- Zitat von: mathias172 am 23.07.2019 10:57 ---Das ist richtig: Das Thema wurde nicht angerissen. Ich wäre auch ehrlich gesagt nicht darauf gekommen, dass mir das nicht angerechnet werden könnte zumal ich mir ja als mein eigener Arbeitsgeber ja auch selbst jeden erdenklichen Nachweis ausstellen könnte - aber nicht muss, weil es ja die Wahrheit ist.
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Ja, schon scheisse, wenn man schlecht verhandelt und einen verarsche Vertrag eingeht.
Mach Druck und fordere, dass du mehr bekommst oder wechsel den AG.
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 23.07.2019 12:54 ---Wenn die Geschäftsleitung Dir diese Aufgaben überträgt, bist Du entsprechend eingruppiert, Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.
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Sind denn hier die Spielregeln so anders als bei weniger tariflich regulierten Arbeitgebern?
Man schließt einen Arbeitsvertrag. Über das Entgelt (hier in Form der Stufen) ist zu verhandeln. Vorher.
Man erhält Aufgaben übertragen (idealerweise mit einer Tätigkeitsdarstellung). Der direkte Chef will natürlich immer mehr, als für was man eingestellt ist. --> Verhandeln um mehr Geld (hier Übertragung höherwertiger Tätigkeiten) oder nur das tun, für was man eingestellt ist.
Vergleiche mit anderen sind immer recht schwierig, auch wenn zwei (in der Realität) das gleiche tun, muss dies nicht den (eingruppierungsrelevanten) übertragenen Tätigkeiten entsprechen.
Spid:
Zumeist schließt man Arbeitsverträge nicht derart, als daß die auszuübende Tätigkeit so konkret festgelegt ist, daß außerhalb eines strengen Tarifregimes eine Steigerung in einem gewissen Umfange nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt wäre.
RsQ:
--- Zitat von: Organisator am 23.07.2019 15:40 ---Man schließt einen Arbeitsvertrag. Über das Entgelt (hier in Form der Stufen) ist zu verhandeln.
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Oben ist von einem Vorstellungsgespräch die Rede. Ich persönlich würde diese Verhandlung aber eher danach setzen (also in den Dialog mit der Personalabteilung vor Vertragsunterschrift) - also dann, wenn der AG ein konkretes Stellenangebot macht. Wenn er von mir überzeugt ist und im VG die Einstufung noch kein Thema war, wird er doch im Blick haben, dass man nicht (immer) bei Stufe 1 starten wollen wird?!?
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