Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn

(1/3) > >>

Heisenberg:
Wer weiß, ob meine Personalakte beim Wechsel von einem zu einem anderen Ministerium zur Weiterführung weitergegeben wird oder vielleicht sogar weitergegeben werden muss? ???

Bunny:
Und wenn die Personalakte weitergegeben wird ist Ihr Problem dann genau was?

Heisenberg:
Habe ich da etwas falsch formuliert? Ich habe kein Problem damit, ich wollte nur wissen ob die Akte weitergegeben wird. Vielleicht weiß noch jemand die Grundlage, falls das so gehandhabt werden muss.

mmp:
§ 106 ff. BBG

Heisenberg:
Danke, mmp! Aber so wirklich konkret steht das da (§§106-115) aber jetzt nicht drin.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version