Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn
Bunny:
§ 111 Abs. 1 S. 2 BBG?
Heisenberg:
§ 111 Abs. 1 S. 2 BBG - hat damit nicht wirklich etwas zu tun!
Slider26:
--- Zitat von: Heisenberg am 26.07.2019 08:27 ---Wer weiß, ob meine Personalakte beim Wechsel von einem zu einem anderen Ministerium zur Weiterführung weitergegeben wird oder vielleicht sogar weitergegeben werden muss? ???
--- End quote ---
Verlass' dich einfach drauf. Die Personalakte wird in seiner Gesamtheit an den neuen Dienstherren übersandt.
Gängige Praxis, von der ich in 25 Jahren keine Abweichung erlebt habe.
Lars73:
Wobei es ja beim Wechsel innerhalb des Bundes kein neuer Dienstherr ist. Dann wird die Akte natürlich weitergeführt.
Heisenberg:
Lars und Slider, danke für die Antwort!
Dachte mir schon, dass das so sein wird, ist ja auch die praktischste Lösung, wenn es denn mal daran geht, dass die Versorgungsberechnung ansteht....
Die Personalabteilungen werden schon Bescheid wissen!
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