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Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn

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Laemat:
und wenn man es ganz korrekt machen will, lässt man sich das gegen zeichnen.
Davon abgesehen musst du über die Weitergabe personenbezogener Daten informiert werden.

Spid:
Im Sachverhalt findet doch überhaupt keine Weitergabe an Dritte statt.

Laemat:
Erste und Zweite sind, Betroffener und Personalstelle der entsprechenden Dienststelle, andere Dienststelle ggf, andere führende Personalstelle, sprich Weitergabe der Daten an Dritte.

Mitteilung nach Artikel 13 DSGVO an den Betroffenen.

was_guckst_du:
...Dritte i.S. des Datenschutz können auch der Vierte, Fünfte oder Sechste sein... ;D

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