Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Verbeamtung und chronische Erkrankung

(1/5) > >>

livani:
Hallo,

ich strebe eine Verbeamtung an und muss nun zur amtsärztlichen Untersuchung. Und ehrlich gesagt habe ich ziemliche Bedenken, ob ich die "bestehe". Mir geht es zwar aktuell gut, aber ich war in der Vergangenheit ziemlich krank und habe mehrere längere Krankenhausaufenthalte hinter mir (2 x 6 Monate, 2 x 3 Monate, 2 x 6 Wochen). Auch war ich zwischenzeitlich längere Zeit arbeitsunfähig. Ich habe einen GdB von 30 und bin nicht gleichgestellt bzw. nur unter der Voraussetzung, dass eine Schwerbehinderung Einstellungsbedingung ist.

Ich habe gelesen, dass bei einer vorliegenden Schwerbehinderung die Dienstfähigkeit nur für die nächsten 5 Jahre beurteilt wird. Insofern wäre es vermutlich günstiger, ich würde die Untersuchung als Schwerbehinderte antreten? Mein Arzt meint, ich würde bei einer erneuten Beurteilung sicherlich einen GdB von 50 bekommen.

Ich bin mir echt unsicher, was ich machen soll - schnell vorher noch eine Neubeurteilung des GdB anstreben oder lieber so in die Untersuchung gehen? Bringt es evtl. was, sich von Ärzten Berichte einzuholen, die bestätigen, dass meine Erkrankung sich fortlaufend verbessert hat?

Kingrakadabra:
Ich würde die Gleichstellung auf jeden Fall beantragen bzw. gar eine Erhöhung des GdB.
Berichte bzw. Gutachten der Fachärzte sind nie verkehrt.

Tagelöhner:
Vorab schon einmal sorry für die ehrlichen Worte (ist nicht persönlich gemeint):

Aber wenn man Dich bei dieser Krankenvorgeschichte, Ausfalllzeiten von 1 Jahr und 9 Monaten und einer bestehenden chronischen Erkankung verbeamten würde, wäre das aus meiner Sicht ein heftiges Vergehen am Beamtenverhältnis und dem Steuerzahler. Hat Dir deine Dienststelle ernsthaft angeboten, bei dieser Historie in das Beamtenverhältnis zu wechseln? Sachen gibt's... ???

Das Beamtenverhältnis ist im Kern ein auf Lebenszeit angelegtes besonderes Dienst- und Treueverhältnis. Ich will anhand Deiner Schilderungen schon anzweifeln, ob hier überhaupt ein halbwegs positiver Ausblick zur Erreichung des regulären Pensionseintrittsalters und einer langfristig hohen Leistungsfähigkeit besteht, oder ob nicht viel mehr ein hohes Risiko für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit besteht.

Genau das muss aber deine Dienststelle/potenzieller Dienstherr und der Amtsarzt erörtern.

Kingrakadabra:
Bei einer Schwerbehinderung wird der Prognosezeitraum auf 5 Jahre "verkürzt". Dies ist in den Fürsorgerichtlinien festgeschrieben. Wenn diese Prognose zutrifft, warum soll dann nicht verbeamtet werden?

was_guckst_du:
...weiler mit 30 % nicht unter diese Regelung fällt...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version