Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Verbeamtung und chronische Erkrankung
Mayday:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 05.08.2019 11:15 ---Bei einer Schwerbehinderung wird der Prognosezeitraum auf 5 Jahre "verkürzt". Dies ist in den Fürsorgerichtlinien festgeschrieben. Wenn diese Prognose zutrifft, warum soll dann nicht verbeamtet werden?
--- End quote ---
Bayern hatte den Prognosezeitraum auf 5 Jahre verkürzt, aber haben da auch die anderen Länder und der Bund nachgezogen? Das OVG Hamburg hatte 10 Jahre festgelegt. Zudem dürfen keine krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als etwa zwei Monaten pro Jahr zu erwarten sein.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Hamburg&Datum=26.09.2008&Aktenzeichen=1%20Bf%2019%2F08
Skedee Wedee:
Hamburg hat abgesenkt: in einem Zeitraum von 8 Jahren ab Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe
bzw. 5 Jahre nach Übernahme (Prognosezeitraum) eine höhere Wahrscheinlichkeit als 50% dafür spricht, dass die Beamtin bzw. der Beamte dienstfähig bleibt und in diesem Zeitraum keine krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als etwa zwei Monaten pro Jahr auftreten werden (Prognosemaßstab). -> Teilhabeerlass Hamburg
Bayern: 5 Jahre ab Widerrufsbeamter, ansonten 5 Jahre ab Probebeamter. -> Nummer 4.6.2.2.1 der BayInklR
BaWü: 5 Jahre bei der Einstellung bzw. bei der Ernennung auf Lebenszeit muss mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden können, dass der schwerbehinderte Mensch mindestens
fünf Jahre dienstfähig bleibt. Dies muss im ärztlichen Gutachten zum Ausdruck kommen. -> Nummer 3.5 BeamtVwV
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