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[NW] Verbeamtung Tätowierung

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Violetta:
Wenn man die Tattoos nicht sieht, dürften sie deinen Dienstherren auch aktuell nicht interessieren. Der Amtsarzt hat vor allem die Aufgabe, deine Gesundheit zu beurteilen.

Ob überhaupt eine amtsärztliche Untersuchung ansteht, liegt ein Stück weit im Ermessen deiner Behörde. Bei mir lagen zwischen Verbeamtung auf Probe (mit Amtsarzt) und Verbeamtung auf Lebenszeit nur 12 Monate. Auf eine erneute Vorstellung wurde verzichtet, da ich in der Zwischenzeit nicht sonderlich häufig krank war.
Im Schreiben des Amtsarztes war bereits vermerkt, dass einer Verbeamtung auf Lebenszeit zugestimmt werden kann. Das war auch damals bei der Verbeamtung auf Widerruf (anderer Dienstherr, anderes Bundesland) vom Amtsarzt so vermerkt worden. Auch dort hätte grundsätzlich keine weitere Untersuchung angestanden, außer man wäre durch viele Krankheitstage (oder eben immer Montage...) aufgefallen.

Habe mit meiner Vorgesetzten das Piercing-Thema etwas besprochen (dürfte mit Tattoos nicht viel anders sein). Ergebnis war, auch nach Rücksprache mit der Personalabteilung, dass zumindest aus Sicht "meiner" Behörde keine Möglichkeit gesehen wird, einem Beamten/Angestellten derartiges zu verbieten, da die Mitarbeiter nicht wie bei der Polizei großartig repräsentieren müssen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wäre hier höher zu werten als die optischen Vorlieben des Dienstherren.

Bunny:

--- Zitat von: Revier am 06.08.2019 20:14 ---Also entscheidet das der Dienstherr und es ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
Gibt es denn Fälle, bei denen so etwas durchgesetzt wurde?

--- End quote ---
Ja --> https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-34225?hl=true

Revier:

--- Zitat von: Bunny am 08.08.2019 11:04 ---
--- Zitat von: Revier am 06.08.2019 20:14 ---Also entscheidet das der Dienstherr und es ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
Gibt es denn Fälle, bei denen so etwas durchgesetzt wurde?

--- End quote ---
Ja --> https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-34225?hl=true

--- End quote ---

Danke für die Antwort.
Nur leider geht es wieder um einen Polizeibeamten. Dass dieses Problem dort besteht ist mir bereits  bekannt gewesen.

Ich stelle mir nun nur die Frage, ob es auch bekannte Fälle aus der Kommunalverwaltung gibt. Entweder aus Urteilen oder vielleicht hat ja jemand etwas in seiner eigenen Behörde mitbekommen?

Es scheint keinen bekannten Fall zu geben, in dem in der allgemeinen Kommunalverwaltung eine Ablehnung wegen einer Tätowierung erfolgte...

WasDennNun:

--- Zitat von: Revier am 08.08.2019 11:34 ---Danke für die Antwort.
Nur leider geht es wieder um einen Polizeibeamten. Dass dieses Problem dort besteht ist mir bereits  bekannt gewesen.

--- End quote ---
Dort geht es doch auch nur um Tatoos im sichtbaren Bereich. Das ist doch bei dir nicht der Fall.

Frage: Gibt es bei Polizeibeamten denn Urteile, die sich auf den nicht sichtbaren Bereich beziehen?

Bunny:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.08.2019 13:00 ---Frage: Gibt es bei Polizeibeamten denn Urteile, die sich auf den nicht sichtbaren Bereich beziehen?

--- End quote ---
https://www.bverwg.de/de/171117U2C25.17.0

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