Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Einstellungsverfahren
Letranger:
Hallo,
ich befinde mich gerade in einem Einstellungsprozess für eine Stelle im öffentlichen Dienst und bin mit ein paar Dingen konfrontiert die in mir Bedenken auslösen,wie nichts schriftlich bisher zu haben und die langen Wartezeiten (Stellenausschreibung Anfang Mai ) etc.
Der Status ist, das mich der Behördenleiter angerufen hat und mir mitteilte, das er mich gerne einstellen würde, er benötigt nur noch die Zustimmung vom Personalrat, dauer: 3-4 Wochen (WTF).
Was mich nun irritiert ist erstens, obwohl ÖD tritt hier weder TVL noch TVÖD in Kraft, der Vertrag soll sich daran nur orientieren und ist befristet auf ein Jahr, soll aber laut Leiter nach einem Jahr unbefristet werden, wie glaubhaft ist das ?
Zweitens, Beim Vorstellungsgespräch war kein Personalratmitglied dabei, nur Behindertenvertretung, kann sich das Negativ auf die Einstellung auswirken ?
Das ganze spielt sich in BW ab.
Freue mich schon auf eure Inputs,
Gruß
Spid:
Besteht beiderseitige Tarifbindung?
Letranger:
Öhm ka sorry.. ich kann nur sagen das dass Gehalt was mir Geboten wurde dem entspricht was man per Tarif und Stelle erwarten kann , glaube E 9 als äquivalent, kein Weihnachts/Urlaubsgeld. Ist IT nebenbei bemerkt.
Spid:
Wenn beiderseitige Tarifbindung besteht, findet der entsprechende Tarifvertrag zwingend Anwendung auf das Arbeitsverhältnis. Wenn nicht, dann nicht.
Laemat:
hast du die Stellenausschreibung noch?
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