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Einstellungsverfahren

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D-x:
Was Spid quasi sagt ist: Nicht nur der Arbeitgeber muss öffentlich sein, sondern auch Du in einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften, damit der Tarifvertrag zwingend angewendet werden muss.

In den allermeisten Fällen fragt der Arbeitgeber da aber nicht nach und der TVöD/TVL wird durch Bezugnahme angewandt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Letranger am 06.08.2019 19:45 ---Was mich nun irritiert ist erstens, obwohl ÖD tritt hier weder TVL noch TVÖD in Kraft, der Vertrag soll sich daran nur orientieren und ist befristet auf ein Jahr, soll aber laut Leiter nach einem Jahr unbefristet werden, wie glaubhaft ist das ?
--- End quote ---
Glaubhaft kann vieles sein, aber wieso richtest du deine Zukunft nach dem Glauben aus.


--- Zitat ---Zweitens, Beim Vorstellungsgespräch war kein Personalratmitglied dabei, nur Behindertenvertretung, kann sich das Negativ auf die Einstellung auswirken ?

--- End quote ---
Ist das für dich relevant?
entweder der AG und seine kruden Verwaltungswege schaffen es dir ein Angebot zu geben, welches deinen Wünschen entspricht, oder nicht.
Seit wann ist ein AN ein Bittsteller? Man machte Verträger im beiderseitigem Einvernehmen, du hast Bedingungen der AG hat Bedingungen.
Wenn der AG dir nur einen befristeten Vertrag geben will, dann würde ich Adios sagen. Wenn er dich eine Jahr erproben will, dann könnte man das vertraglich regeln (Probezeitverlängerung).

Spid:

--- Zitat von: D-x am 07.08.2019 09:45 ---Was Spid quasi sagt ist: Nicht nur der Arbeitgeber muss öffentlich sein, sondern auch Du in einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften, damit der Tarifvertrag zwingend angewendet werden muss.

In den allermeisten Fällen fragt der Arbeitgeber da aber nicht nach und der TVöD/TVL wird durch Bezugnahme angewandt.

--- End quote ---

Es ist ohnehin strittig, ob der AG das überhaupt fragen dürfte. Hier soll aber ja eben keine vollständige Bezugnahme auf den Tarifvertrag erfolgen. Das nährt die Vermutung, daß der AG möglicherweise nicht tarifgebunden ist. Gerade im kommunalen Bereich ist das ja auch nicht allzu unwahrscheinlich.

Letranger:
Hallo,

schon mal Danke für Eure Infos soweit.

Ich habe leider keine komplette Stellenausschreibung mehr im Netz gefunden, nur quasi eine Abschrift der Stellenbeschreibung ohne Ausschreibungsnummer etc. im Cache von Linked.in. Ich würde die allerdings auch nur ungern hier Posten aus gründen der Rückschlussfolgerung( kann ja sein das einer von den Leuten dort hier mit liest). Was ich noch sagen kann ist, das es eine Behörde/Körperschaft des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen ist.

Ich würd halt supergerne dort anfangen wollen, auch wenns nur befristet ist und selbst wenns nach nem Jahr nix wird dann macht sich das wenigstens gut im CV, ich würde halt nur gerne wissen woran ich bin. In der Freien Wirtschaft kann man ja zum Großteil erahnen wohin die Reise geht, nur eben im öffentlichen Bereich bin ich völlig unbewandert was das angeht.

Unterm Strich sitze ich nun hier mit nichts als ner mündlichen Willenserklärung, soll fast einen Monat warten bis es dann weiter geht und dann gibts ja noch glaube ich ne Medizinische Untersuchung ( nichts was man mit nem BMI von 35 auf die leichte Schulter nehmen sollte), das ist schon recht zermürbend, wenn da nur einer im Getriebe nein sagt wars das und die ganze gewartete Zeit für die Katz( schreibe ja keine weiteren Bewerbungen jetzt).

Gruß

RsQ:

--- Zitat von: Letranger am 07.08.2019 16:27 ---schreibe ja keine weiteren Bewerbungen jetzt).

--- End quote ---

Bin grad ebenfalls in der Such- und Bewerbungsphase. Deshalb hier mal der Hinweis, den man schnell in jedem Bewerbungsratgeber findet: Nach mündlicher Zusage nur noch aufhören, weiter zu bewerben! Erst ein unterschriebener Arbeitsvertrag bringt wirklich die nötige Sicherheit - davor ist alles nicht belastbar. Über mündliche Zusagen kann man sich freuen - aber mehr auch nicht.

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