Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertungsverfahren, Zeitpunkt Höhergruppierung, tarifl. Ausschlussfrist
Opa:
--- Zitat von: was_guckst_du am 07.08.2019 09:12 ---...die einzige Frage von Bedeutung ist hier, ab welchem Zeitpunkt die Aufgaben, die die Höherwertigkeit begründen, rechtswirksam übertragen wurden...ab diesem Zeitpunkt steht die Vergütung zu, allerdings unter Beachtung der 6-monatigen Ausschlussfrist...
--- End quote ---
Abgesehen vom Abschluss des Arbeitsvertrags mit Wirkung vom 01.02.2017 erfolgte keine weitere formelle "Aufgabenübertragung". Ich würde also davon ausgehen, dass der Vergütungsanspruch nach EG 10 seit dem 01.02.2017 besteht.
Die Frage ist aber, für welchen Zeitraum der Anspruch mit Wirkung für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann.
Falls die Personalabteilung insoweit recht hätte, dass eine wirksame Geltendmachung erst durch den Eingang der Stellenbeschreibung am 25.06.2019 erfolgt sei (weil das Schreiben vom 01.03.2019 inhaltlich nicht hinreichend bestimmt war), wären doch unter Beachtung der Ausschlussfrist (31.12.2018 - 30.06.2019) lediglich die Ansprüche vor Dezember 2018 verfallen.
Tatsächlich soll aber die Differenznachzahlung erst ab Juni 2019 erfolgen.
Spid:
Eine Stellenbeschreibung ist völlig ungeeignet, die tarifliche Ausschlußfrist zu unterbrechen. Dies erfordert eine Geltendmachung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, mithin also eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den AG unter hinreichender Bezifferung der Forderungshöhe.
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise.
was_guckst_du:
...ab wirksamer Geltendmachung 6 Monate rückwirkend das erhöhte Gehalt...die Stufenlaufzeit ab Beginn der höherwertigen Tätigkeit...
...ggfls. einen Fachanwalt einschalten...
WasDennNun:
Wenn er jetzt sein entsprechendes Entgelt gelten macht, dann bekommt er doch zumindest die letzten 6 Monate das Geld.
Strittig ist dann ja nur, ab wann er denn tatsächlich die Tätigkeiten übertragen bekommen hat.
Und sofern der AG nicht irgendwas hat, das zeigt, das er die auszuübenden Tätigkeiten zum Tag x geändert hat, dann müsste man ja davon ausgehen können, dass diese Tätigkeiten von Anfang an übertragen waren, oder?
was_guckst_du:
..so sehe ich das auch...
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