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Garantiebeitrag

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Spid:
Im Einigungspapier steht:
"Die Garantiebeträge werden zum 01. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1-8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9-14) erhöht.

Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung."

Ich lese da nichts von "darüber hinaus". Mithin dürfte Variante 5 zutreffen - und zwar auch für Altfälle, da Verdi dafür ja aufopferungsvoll gekämpft hat...

Trigger:
Stimmt jetzt fällt es mir auch auf. ;D Die Wörter „darüber hinaus“ hat ein konservatives Finanzministerium in seiner Mitteilung zur Tarifeinigung „reingemogelt“...

Hat noch jemand ernstgemeinte Hinweise, abgesehen von der „sehr wahrscheinlichen“ Null-Variante?

Spid:
Da die Tarifvertragsparteien bekannt dafür sind, häufiger mal Mist zu vereinbaren und vor allem die Gewerkschaftsseite häufig die Folgen ihres Tuns nicht absieht, das zudem eine tolle Gelegenheit ist, den Gewerkschaften eins reinzuwürgen und sich anschließend als AG großzügig in der übertariflichen Gewährung des bisherigen Garantiebetrages zu zeigen, würde ich bis zur Veröffentlichung des entsprechenden Änderungstarifvertrages nicht von einer anderen Lösung ausgehen - ist ja schließlich so in der Tarifeinigung vereinbart und Verdi hat so doll für die Berücksichtigung von Altfällen gekämpft...

Trigger:
Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin...  ;D ;D ;D

TV-Ler:

--- Zitat von: Trigger am 15.08.2019 10:23 ---Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin...  ;D ;D ;D

--- End quote ---
Sarkasmus sicherlich, aber Verbitterung wirst du bei Spid nicht finden.

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