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"Legale" Wege, eine nicht offensichtlich ungeeignete schwerbehindeete Person
sabsezicke:
Hallo,
mal angenommen, eine schwerbehinderte Person war bei bei einem AG im ÖD bereits angestellt, nicht verbeamtet. Damals kündigte diese Person, weil sie sich beruflich verändern wollte. Jetzt bewirbt sich diese Person irgendwann wieder bei diesem AG im ÖD auf eine ausgeschriebene Stelle in einem anderen Bereich, als in dem sie zuerst tätig gewesen ist. Die Schwerbehinderung wird in der Bewerbung wieder angegeben und belegt. Es spricht aufgrund der Stellenausschreibung und der Bewerbung und des Lebenslaufs nichts gegen eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Die Person wäre offensichtlich geeignet. Es lagen weder damals noch heute sachgrundlose Befristungen vor.
Jetzt weiß man aus der damaligen Anstellung eine von drei folgenden Dingen (entweder 1. oder 2 oder 3..):
1. Aus einer damaligen amtsärztlichen Untersuchung nach der Probezeit ging hervor, dass eine psychische Erkrankung zum damaligen Zeitpunkt vorliegt.
2. Die Person hatte damals bereits in der Probezeit Konflikte mit KollegInnen, die sich aber auflösten. Nach der Probezeit gab es aber erneut Konflikte mit KollegInnen und dann auch mit Vorgesetzten.
3. Die Person wurde nach der damaligen Probezeit sehr oft quatschend mit anderen KollegInnen auf Fluren und anderen Büros gesehen.
Es gab allerdings keine Abmahnungen, sondern "nur" entsprechende Aktenvermerke in der Personalakte.
Darf jetzt einer dieser Gründe dazu führen, dass eine nicht offensichtlich ungeeignete Person nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden muss?
Danke Euch.
GLG
was_guckst_du:
...diese Person ist einzuladen...wenn sich dann im Vorstellungsgespräch zeigt, dass diese Person nicht der/die beste Bewerber*in war, ist das eben so ;)
DiVO:
--- Zitat von: was_guckst_du am 09.08.2019 08:27 ---...diese Person ist einzuladen...wenn sich dann im Vorstellungsgespräch zeigt, dass diese Person nicht der/die beste Bewerber*in war, ist das eben so ;)
--- End quote ---
Genau so sehe ich das auch. Warum den Stress, der sich durch Nichteinladen ergeben könnte?
sabsezicke:
Was wäre in dem Fall, wenn die Person bereits in den aktuell ausgeschriebenen Bereich tätig war, aber damals innerhalb der Probezeit gekündigt wurde?
Könnte man jetzt sagen, "Die Person hats damals nicht gebracht, also wird das dieses Mal auch wieder nichts!"?
was_guckst_du:
...Erkenntnisse, die man durch Blick in die Glaskugel meint ziehen zu können, zählen vor Gericht nicht...was soll dieses "Hinundhergewinde"?...
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