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"Legale" Wege, eine nicht offensichtlich ungeeignete schwerbehindeete Person

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BStromberg:
Ein schlauer Dienstherr lädt ein und regelt den Rest dann über das Verfahren.

Aber mal ehrlich... welcher Bewerber hat denn wirklich die Eier, sich im Falle der Nichtberücksichtigung per einstweiliger Verfügung bzw. per Eilrechtsschutzantrag vor Gericht ins Verfahren einzuklinken (insb. wenn eine Vorgeschichte vorhanden ist)???

was_guckst_du:
...bei Schwerbehinderten ist da recht einfach...hier geht es dann eher um den Schadensersatz (3 Monatsgehälter)...

NRW83:
Eine Nichteinladung ist doch eigentlich immer rechtswidrig. Warum macht Ihr Euch diesen Stress? Allein das ganze Nachdenken dauert doch schon länger als ein knappes Gespräch mit dem Bewerber.
Schwerbehinderte immer einladen und dann entscheiden, ob man sie will bzw. wenn man sich eh schon entschieden hat, dann halt das Gespräch wirklich nur zur Show.

Bastel:
Einladen und ein guter Personaler stutzt die Person aufgrund der oben gemachten Angaben zusammen. Niemand mit klarem Verstand würde sich nochmal bei dem AG bewerben.

Danach ist er Käse gegessen.

was_guckst_du:
..eine Nichteinladung ist immer dann nicht rechtswidrig, wenn der Schwerbehinderte die Voraussetzungen der Stelle offenichtlich nicht erfüllt...z.B. kein AL 2 bei entsprechender Ausschreibung...

...ansonsten sind Schwerbehinderte einzuladen..

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