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Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
BStromberg:
Die Höhe der Pension genießt von allen Struktur-Prinzipien des Beamtenrechts den aller niedrigsten Schutz durch das GG.
Es muss zwar "sehr viel Wasser den Rhein runter laufen", bis da merklich die Axt angelegt wird... aber ich sag mal so: die pol. Entscheidungsträger (allen voran im Bund) geben mir keinerlei Anlass, sorgenfrei in die Zukunft zu blicken, wenn ich bedenke, wie fahrlässig sie den gesamtgesellschaftlichen Wohlstand der Allgemeinheit (die öffentlichen Haushalte inkludiert) verhuren!
Im Zuge der sog. "Bankenrettung" wurde schnell klar, dass der Grundsatz pacta sunt servanda der Vergangenheit angehört (Beispiel: Freiheit für die Banken, vertragliche Garantiezinsen nachträglich zu kürzen, Versuch u.a. in NRW, die Pension von der allg. Besoldungsanpassung auszuschließen).
Wer wo schamlos agiert, hat auch keinerlei Scheu, es von den "ach so wohl situierten" Beamten im Ruhestand zu nehmen.
Von daher: sorgen Sie gerne privat vor... wie auch immer!
Tagelöhner:
--- Zitat von: Laemat am 09.08.2019 12:03 ---mein erster Gedanke war 28, Beamter A9 perspektivisch A11 und Angst vor Altersarmut...mach dich nicht lächerlich...
mein zweiter Gedanke ist.... mach dich nicht lächerlich....
Sicher du kannst sparen und Geld anlegen, das kann man immer tun, du kannst aber auch das Bruttosozialprodukt fördern und konsumieren auf Teufel komm raus. Keiner von uns hat eine Glaskugel aber bevor Beamte im gD unter Altersarmut leiden wird wieder die DDR ausgerufen.
--- End quote ---
Das war auch mein erster Gedanke: Wenn sich jetzt schon junge Beamte im gD perspektivisch Sorgen machen ob ihr Ruhegehalt mal auskömmlich genug sein wird, scheinen die existenziellen Ängste durch die schwächelnde Konjunktur oder das sinkende Schiff Deutschland sogar schon in Beamtenköpfen angekommen zu sein.
In Bezug auf die perspektivisch definitiv prekären Zustände der gesetzlichen Rentenversicherung für zukünftige Generationen grenzt das schon fast an eine Farce ;D.
Ansonsten darf vom grundsätzlich höheren Nettolohn der Beamtenschaft natürlich gerne und sinnvollerweise privater Vermögensaufbau betrieben werden.
BeamterBR:
--- Zitat von: Tagelöhner am 09.08.2019 19:03 ---
Ansonsten darf vom grundsätzlich höheren Nettolohn der Beamtenschaft natürlich gerne und sinnvollerweise privater Vermögensaufbau betrieben werden.
--- End quote ---
Das lass ich mir gerne erklären. Ich muss was falsch machen. Also ich bin Beamter (A9) und sitze auf einem A11 Dienstposten. Die Tarifkollegen haben gerichtlich eine Eingruppierung in E11 erstritten. Die auszuübenden Tätigkeiten sind 100 % identisch.
Mal abgesehen von Lehrern, wo dies im Regelfall zutrifft, kann ich keinen Grundsatz erkennen. Gerne können Sie dies auch am Beispiel meiner Frau (E15+ Arbeitsmarktzulage) und ihren Kollegen (A13 Einstiegsamt; A15 Dienstposten) erläutern. Ich bin gespannt.
Zu dem Fragesteller:
Geld anzulegen für die Zukunft ist immer eine gute Idee unabhängig von der jetzt vorgesehen Altersversorgung. Bei den Versicherungen bekommt man bei den meisten "Zusatzrenten" aber derzeit lächerliche Zinsen versprochen. Entweder man ist risikoreicher oder wie vor mir schon gesagt wurde:
Wohneigentum: laufende Kosten senken und für die Zukunft vorsorgen
Tagelöhner:
Ausnahmen in speziellen Konstellationen bestätigen natürlich bei solchen Vergleichen immer die Regel...daher war auch von einem Grundsatz die Rede, den Du ja anhand Deines Einzelfalles leider nicht erkennen willst.
Es ist natürlich immer einfach, sich als Beamter im Eingangsamt mit der höchstwahrscheinlich dafür lebenslang nicht mehr steigenden Entgeltgruppe der tarifbeschäftigten Kollegen zu vergleichen.
Ich kenne da ganz andere Beispiele wie z. B. schlechter qualifizierte unterstellte Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung, die aber Dank der statusspezifischen Vorteile des Beamtenverhältnisses (Ehezulage, Nachwuchszulagen etc.) deutlich mehr Sold überwiesen bekommen, als ihr direkter Vorgesetzter. Rechnet man jetzt noch "geldwerte Vorteile" des Beamtenverhältnisses, wie z. B. mögliche durchgehende lebenslange Erwerbsbiografien oder nicht notwendige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit ein, wird die Sache eigentlich immer eindeutiger.
Tröste Dich einfach damit, dass Du mit Stellenwechsel und ohne Verfehlungen vielleicht noch bis A12 oder A13 kommen kannst, während Deine Kollegen auf die Du scheinbar neidisch zu sein scheinst, dann immernoch in ihrer Entgeltgruppe E11 feststecken.
Stellen die mit E15 bewertet sind, sind außerdem im großen Kontext und haushaltstechnisch eine ziemliche Seltenheit, während es dagegen massig A15 oder sogar A16 Dienstposten gibt. Ist ja auch nicht verwunderlich, werden diese Stellenpläne und personalstrategischen Weichenstellungen nun mal in den allermeisten Fällen von verbeamtetem Personal erstellt/getroffen. Kein Grund also, sich gegenüber Tarifbeschäftigten benachteiligt zu fühlen, oder hast Du auch schon Angst vor der vielleicht zu geringen Alimentation bei Pensionierung? ;)
BeamterBR:
--- Zitat von: Tagelöhner am 10.08.2019 09:51 ---
Tröste Dich einfach damit, dass Du mit Stellenwechsel und ohne Verfehlungen vielleicht noch bis A12 oder A13 kommen kannst, während Deine Kollegen auf die Du scheinbar neidisch zu sein scheinst, dann immernoch in ihrer Entgeltgruppe E11 feststecken.
Stellen die mit E15 bewertet sind, sind außerdem im großen Kontext und haushaltstechnisch eine ziemliche Seltenheit, während es dagegen massig A15 oder sogar A16 Dienstposten gibt. Ist ja auch nicht verwunderlich, werden diese Stellenpläne und personalstrategischen Weichenstellungen nun mal in den allermeisten Fällen von verbeamtetem Personal erstellt/getroffen. Kein Grund also, sich gegenüber Tarifbeschäftigten benachteiligt zu fühlen, oder hast Du auch schon Angst vor der vielleicht zu geringen Alimentation bei Pensionierung? ;)
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Bei den anderen Punkten haben sie durchaus recht. Es muss anscheinend mit meiner Lokalisation innerhalb der Bundesrepublik zusammenhängen, dass es hier genau anders herum mit dem Verhältnis der Dienstposten und Angestelltenstellen ist (1 Dienstposten:20 Angestelltenstellen). Die komplette Finanz- und Personalabteilung ist im übrigen durchgehend im Angestelltenverhältnis bei uns (Kommune über 1200 Mitarbeiter). Ähnlich ist es bei den umliegenden Kommunen. Dementsprechend werden "Beförderungen" nicht als wichtig eingeordnet. Stellenplanentscheidungen auch eher vorteilhaft für Angestellte getroffen. Einen einklagbaren "Anspruch auf Beförderung" von der A9 auf die A11 habe ich nicht und wenn man zu viel Druck ausübt muss man sich darauf gefasst machen im Zweifelsfall auf einen A9 Dienstposten gesetzt zu werden, wo die Entwicklung innerhalb der Kommune sein Ende findet. Aufstiege sind für die Kollegen definitiv einfach da die Posten "E12 höher" überwiegen. Das Wechseln ohne sein Haus aufzugeben ist praktisch unmöglich, da es in der Umgebung (100 km) mit den Stellen immer ähnlich aussieht. Der Unterschied zwischen der Pension und Rente + Betriebsrente im öffentlichen Dienst mit einer durchgehenden Erwerbsbiografie ist nicht so hoch wie sie vielleicht denken.
Das Beamtenverhältnis lohnt sich aber natürlich immer dann, wenn man eine viele Kinder möchte und verheiratet ist.
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