Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Ernennung zum Beamten aus Angestelltenverhältnis TVöD

<< < (3/6) > >>

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Asperatus am 12.08.2019 12:21 ---Es gibt auch Behörden, wo das Gehalt schon am letzten oder vorletzten Kalendertag des Vormonats auf dem Konto ist. D.h. das Septembergehalt wäre am 31. oder am 30. August bereits beim Gehaltsempfänger. Da dieses Jahr der 31. August ein Samstag ist, wäre es sogar der 29. oder 30. August.
--- End quote ---

Genauer gesagt müssen und dürfen die Bezüge der Bundesbeamten am letzten bundeseinheitlichen Bankarbeitstag des Vormonats gutgeschrieben werden. Weiß man das nicht, könnte man tatsächlich glauben, es sei ein gewisser Spielraum vorhanden.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 12.08.2019 13:20 ---Ich bin mir sicher, dass Sie das mit der früheren "Sonderzahlung" nach dem Bundessonderzahlungsgesetz verwexeln.

--- End quote ---
...was man nicht alles "verwexeln" kann... ;D

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: was_guckst_du am 12.08.2019 13:55 ---...was man nicht alles "verwexeln" kann... ;D
--- End quote ---

Aufmerksame Leser erkennen den Running Gag. Aber Sie müssen das natürlich nicht verstehen.

was_guckst_du:
...das stimmt...ich muss nicht jeden Quatsch verstehen... 8)

Lianbln:
Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version