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EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung

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keineAhnung:
Das ist kein Einwand, sondern eine Darstellung des tariflich festgelegtem in Bezug auf deine pauschale Aussage:


--- Zitat von: Spid am 12.08.2019 18:11 ---Nein, man ist mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3 eingruppiert.

--- End quote ---

Dem ist zwangsläufig nicht immer so, jedoch wird dies dem Leser bei deiner Aussage suggeriert.

Zudem erfolgt eine Zuordnung zu einer Stufe und keine Eingruppierung, auch wenn dies in Verbindung mit der Eingruppierung steht.

Daher ergibt dies schon Sinn.

WasDennNun:

--- Zitat von: keineAhnung am 13.08.2019 08:36 ---Dem ist zwangsläufig nicht immer so, jedoch wird dies dem Leser bei deiner Aussage suggeriert.

--- End quote ---
Doch man ist dann in Stufe 3.
Das der AG nicht das entsprechende Entgeltauszahlt, das kann vorkommen.
Bzw. das der AG der Meinung ist das man nicht eine einschlägige Berufserfahrung hat, auch.

Spid:
Die Stufenzuordnung ist Bestandteil der Eingruppierung, siehe die ständige Rechtsprechung des BAG zur Möglichkeit, diese mittels Eingruppierungsfeststellungsklage anzugreifen.

Addams:

--- Zitat von: keineAhnung am 13.08.2019 08:36 ---
--- Zitat von: Spid am 12.08.2019 18:11 ---Nein, man ist mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3 eingruppiert.

--- End quote ---
Dem ist zwangsläufig nicht immer so, jedoch wird dies dem Leser bei deiner Aussage suggeriert.


--- End quote ---

@keineAhnung: Du solltest Dich mal mit dem Begriff "Tarifautomatik" auseinandersetzen, dann würdest Du verstehen, dass die Aussage von Spid absolut korrekt ist. Die Rechtsmeinung des Arbeitgebers ist hierbei unbeachtlich, und berührt die Eingruppierung und in diesem Fall auch die Einstufung in keiner Weise.

keineAhnung:
@wasdennnun
Sollte ein Ausnahmetatbestand greifen, dann ist dies eben nicht zwangsläufig so.
Was anderes habe ich nicht geschrieben.

@Spid
Korrekt, was anderes habe ich auch hier nicht geschrieben. Nur erfolgt innerhalb der Eingruppierung eine "Zuordnung" zu einer Stufe, keine Eingruppierung in eine Stufe. Dabei spielt auch die Bezeichnung der Klage keine Rolle.

Solltest du ein rechtskräftiges Urteil benennen können, indem die "Eingruppierung" in eine Stufe erfolgt, ohne das es sich um eine Eingruppierung in eine Entgeltgruppe mit Stufenzuordnung handelt, dann sehe ich meinen Fehler ein und werde dich um Entschuldigung bitten.
Mir ist bisher kein solches Urteil bekannt.

@Addams
Bitte lies dier das Geschrieben durch, dann wirst du feststellen, dass es hier nicht um die Tarifautomatik geht.

Es geht in dem Fall lediglich darum, dass die konkrete pauschale Aussage so nicht stimmt. Gäbe es keine Ausnahmen, die von der Regel abweichen, hätten die Tarifvertragsparteien dies auch eindeutig festgelegt.

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