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Alturlaub - Stichtag 30.September

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Spid:
Mal ganz abgesehen davon, daß entsprechend der beiden referenzierten Urteile der Nachweis einer entsprechenden Maßnahme - das wäre bspw. ein Foto des Schwarzen Bretts - genügt, mithin der Erfolg nicht in die Verantwortungssphäre des AG überwiesen wurde, läßt sich doch die gleiche Vorbringung auch auf die individuelle Information des AN übertragen. Auch dort ist der Kantinenspeiseplan mutmaßlich nicht abgedruckt.

WasDennNun:
Egal ob sie müssten oder nicht.
Die meisten Ämter werden Geld verschwenden, in dem sie unnötig Ressourcen dafür ausgeben, dass sie individuell die AN auffordern ihren Resturlaub zu nehmen, inkl. Anzahl der Tage.

Nicht weil sie müsste, sondern weil sie den A in die W haben wollen.
So zumindest in meinem dunstkreis schon geschehen (tja, diese Personalkosten sind ja is ja eh da Geld  >:()

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: was_guckst_du am 19.08.2019 07:31 ---...darin, dass der AG über die konkrete Gefahr des Urlaubsverfalls individuell informiert...

...denn er hat immer auch mit der "Blödheit" seiner AN zu rechnen, die ihren eigenen TV nicht kennen und immer am Schwarzen Brett vorbeilaufen, weil dort der Kantinenspeiseplan nicht ausgehängt wird...

--- End quote ---

So was in der Art schoss mir auch durch den Kopf. Eigentlich (hoffentlich) erwachsene Menschen, von denen man erwarten können sollte, einen Kalender und nötigenfalls auch einen Taschenrechner zu bedienen. Oder eben aufs Schwarze Brett (oder - was ganz Neues-  ins Intranet) zu gucken, um nicht jedes Jahr aufs Neue überrascht davon zu werden, dass ihr Urlaub verfällt ...

Spid:
Das ist das Problem: Verbraucher und Arbeitnehmer werden von der EU nur als bloße Schutzobjekte wahrgenommen denn als Subjekte.

WasDennNun:
Als nicht eigenständig denkenden Subjekte  :o

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