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Alturlaub - Stichtag 30.September

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Fragmon:
Grds schon, aber die jeweiligen Grundsatzreferate Tarifrecht der einzelnen BL nehmen den Vorschlag bestimmt als Vorlage und da diese meistens übervorsichtig sind, wird es darauf hinauslaufen, dass individuell benachrichtigt werden muss, um die Wahrscheinlichkeit eines negativen Urteils so weit wie möglich zu verringern.

Es kann auch sein, dass das Urteil in den tv-l eingearbeitet wird und dann eh verpflichtend ist.

Spid:
Ich wollte auch überhaupt nicht in Zweifel ziehen, daß die Länder der Handlungsempfehlung der TdL folgen würden - und stimme sogar zu, daß sie das sogar in übergroßem Maße tun werden. Meine Bemerkung galt mehr der Qualität dieses Tuns im Hinblick auf die Notwendigkeit.

was_guckst_du:
...ich stimme da eher mit @Fragmon überein...

Spid:
Worin und weshalb?

was_guckst_du:
...darin, dass der AG über die konkrete Gefahr des Urlaubsverfalls individuell informiert...

...denn er hat immer auch mit der "Blödheit" seiner AN zu rechnen, die ihren eigenen TV nicht kennen und immer am Schwarzen Brett vorbeilaufen, weil dort der Kantinenspeiseplan nicht ausgehängt wird...

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