Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Alturlaub - Stichtag 30.September
Spid:
Wie ich bereits ausführte, bedeutet "soll", daß man muß, wenn man kann. Wenn also bspw. Dein Urlaub in 2018 vom AG abgelehnt wurde oder Du die 15 Tage im Dezember nehmen wolltest, dann aber erkrankt bist, konntest Du ihn nicht nehmen und er war zu übertragen. Dann bestand dazu eine Rechtspflicht. Ebenso dann, wenn Urlaub aufgrund von §7 Abs. 3 BUrlG übertragen wird.
Ella Z:
Gut, also kann ich meinen 15 Tagen Resturlaub schon jetzt ganz leise ade sagen :'(
Dankeschön!
Spid:
Ich wäre da nicht so pessimistisch. Bloß weil möglicherweise keine Rechtspflicht besteht, bedeutet das nicht, das der AG dennoch entsprechende Handlungsweisen an den Tag legt - mal ganz abgesehen von der sehr realistischen Chance, daß die jeweils handelnden Personen überhaupt nicht wissen, was sie tun.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 16.08.2019 11:15 ---mal ganz abgesehen von der sehr realistischen Chance, daß die jeweils handelnden Personen überhaupt nicht wissen, was sie tun.
--- End quote ---
;D ;D ;D
was_guckst_du:
...nach neuester Rechtsprechung verfällt der Urlaub eines Arbeitnehmers nur, wenn der Arbeitgeber seinen Informationspflichten nachgekommen ist...
Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.02.2019 (Az: 9 AZR 423/16)
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