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Alturlaub - Stichtag 30.September

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Ella Z:
So.. ich war gerade mal ganz widerwillig in der Personalabteilung.
Dort wurde mir klipp und klar gesagt, dass
1. der tarifliche Anspruch auf Resturlaub aus 2018 nach dem 30.9.2019 verfällt
2. ab dem 1.10.2019 die gesetzliche Regelung gilt

zu 2.
Da der gesetzliche Anspruch auf Urlaub in 2018 20Tage (tarifl.. 30Tage) betrug , hätte ich nach der gesetzlichen Regelung noch 5 Tage Resturlaub, die bis 31.12.2019 zu nehmen wären!

Ich sehe langsam nicht mehr durch.

Spid:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.08.2019 11:29 ---...nach neuester Rechtsprechung verfällt der Urlaub eines Arbeitnehmers nur, wenn der Arbeitgeber seinen Informationspflichten nachgekommen ist...

Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.02.2019 (Az: 9 AZR 423/16)

--- End quote ---

Gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub - und der AG ist in der Wahl seiner Mittel frei, ein Aushang am Schwarzen Brett mit "Erholungsurlaub verfällt grundsätzlich am Jahresende, nehmen Sie ihn rechtzeitig" genügt.

Spid:

--- Zitat von: Ella Z am 16.08.2019 11:39 ---So.. ich war gerade mal ganz widerwillig in der Personalabteilung.
Dort wurde mir klipp und klar gesagt, dass
1. der tarifliche Anspruch auf Resturlaub aus 2018 nach dem 30.9.2019 verfällt
2. ab dem 1.10.2019 die gesetzliche Regelung gilt

zu 2.
Da der gesetzliche Anspruch auf Urlaub in 2018 20Tage (tarifl.. 30Tage) betrug , hätte ich nach der gesetzlichen Regelung noch 5 Tage Resturlaub, die bis 31.12.2019 zu nehmen wären!

Ich sehe langsam nicht mehr durch.

--- End quote ---

Der AG sieht den Erholungsurlaub als übertragen an und wendet die jeweiligen Regelungen - die gesetzlichen auf den gesetzlichen Mindesturlaub, die tariflichen auf den darüber hinausgehenden tariflichen Urlaub - an.

WasDennNun:

--- Zitat von: Ella Z am 16.08.2019 11:39 ---So.. ich war gerade mal ganz widerwillig in der Personalabteilung.
Dort wurde mir klipp und klar gesagt, dass
1. der tarifliche Anspruch auf Resturlaub aus 2018 nach dem 30.9.2019 verfällt
2. ab dem 1.10.2019 die gesetzliche Regelung gilt

zu 2.
Da der gesetzliche Anspruch auf Urlaub in 2018 20Tage (tarifl.. 30Tage) betrug , hätte ich nach der gesetzlichen Regelung noch 5 Tage Resturlaub, die bis 31.12.2019 zu nehmen wären!

Ich sehe langsam nicht mehr durch.

--- End quote ---

du hast noch 15 Resturlaubstage, davon 5 gesetzliche und 10 tarifliche. (da man erst seinen gesetzlichen Urlaub nimmt und dann den tariflichen).

Ella Z:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.08.2019 11:56 ---du hast noch 15 Resturlaubstage, davon 5 gesetzliche und 10 tarifliche. (da man erst seinen gesetzlichen Urlaub nimmt und dann den tariflichen).

--- End quote ---

Sorry, das verstehe ich erst recht nicht!

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Gut, da kann man nichts machen... ist halt blöd gelaufen!

Fazit: (Wenn ich es richtig auffasse  ;) )
Mein tariflicher Anspruch auf 15 Tage Resturlaub von 2018 verfallen ab dem 01.10.2019.
Allerdings greift ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Regelung, d.h. wiederum das ich statt der 15 Tage (tarifl.) nur noch 5 Tage (gesetzl.) Anspruch habe und das bis 31.12.2019.

Wie ich es auch dreh und wende, 10 Tage bleiben leider auf der Strecke.

Vielen Dank euch allen!

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